Ami­kale Gesprä­che: Alles, nur nicht freundschaftlich!

10.02.2011 | Politik


Der Stil der ami­ka­len Gesprä­che, zu denen Ärz­tin­nen und Ärzte von den Kran­ken­kas­sen vor­ge­la­den wer­den, ist oft alles andere als freund­schaft­lich – und manch­mal sogar recht­lich äußerst bedenk­lich.

Von Kurt Mar­ka­rit­zer

Ziel der Unter­re­dun­gen ist die Über­prü­fung von Kos­ten­rech­nun­gen der Ärzte und ihrer Berech­ti­gung. Häu­fige Punkte auf der Tages­ord­nung sind Leis­tun­gen, die keine Kran­ken­be­hand­lung dar­stel­len wie zum Bei­spiel kos­me­ti­sche Behand­lun­gen, Scree­ning-Unter­su­chun­gen ohne kon­kre­ten Krank­heits­ver­dacht oder Imp­fun­gen, die direkt mit den Pati­en­ten pri­vat ver­rech­net wer­den kön­nen. Dis­kus­sio­nen gibt es immer wie­der auch um die Ver­rech­nung von Visi­ten und in dem Zusam­men­hang meist um den Besuchs­zu­schlag, wenn bei einem Haus­be­such meh­rere bett­läg­rige, erkrankte Pati­en­ten gleich­zei­tig behan­delt wer­den. The­men sind oft auch Labor- und Vorsorgeuntersuchungen.

Die Kos­ten-Kon­trolle ist grund­sätz­lich nicht umstrit­ten. Was aber für zuneh­men­den Unmut bei der Ärz­te­schaft sorgt ist die Art, wie die Bespre­chun­gen abge­han­delt wer­den. Jörg Garz­a­rolli-Thurn­lackh, Vize­prä­si­dent und Obmann der Kurie Nie­der­ge­las­sene Ärzte in der stei­ri­schen Ärz­te­kam­mer, nimmt sich kein Blatt vor den Mund: „Was bei die­sen so genann­ten ami­ka­len Gesprä­chen geschieht, ist viel­fach ein Miss­brauch der Kon­troll­funk­tion durch die Gebiets­kran­ken­kasse!“ Die Ärz­tin­nen und Ärzte, die zu einem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ein­ge­la­den wer­den, sehen sich unver­mu­tet einem Chef­arzt oder einem Kon­troll­arzt und ande­ren Mit­ar­bei­tern der Kasse gegen­über, die von ihnen „Ziel­ver­bes­se­run­gen“ ver­lan­gen, prak­tisch also Ein­spa­run­gen, deren Rah­men nicht über­schrit­ten wer­den soll. Am Anfang dre­hen sich die Gesprä­che häu­fig um Belang­lo­sig­kei­ten, um schein­bar harm­lose Beschwer­den der Gebiets­kran­ken­kasse, auf die die Ärzte nicht vor­be­rei­tet sind und die daher nur ein­sei­tig dis­ku­tiert wer­den kön­nen.

Dann aber fah­ren die Kas­sen-Leute mit schär­fe­ren Geschüt­zen auf, wie ein Fach­arzt aus der Stei­er­mark erlebt hat, bei dem die Kos­ten von Labor­un­ter­su­chun­gen bean­stan­det wur­den. Dazu wurde sogar ein Pati­ent vor­ge­la­den, des­sen Harn auf Lis­te­rien unter­sucht wor­den war, eine aus Sicht der Kran­ken­kasse unge­recht­fer­tigte Maß­nahme. Auch andere Labor­un­ter­su­chun­gen durch die­sen Fach­arzt wur­den bean­stan­det, was letzt­lich in einer finan­zi­el­len Rück­for­de­rung der Kasse an den Arzt mün­dete. Natür­lich ergab sich dar­aus eine hit­zige Debatte, die – so Garz­a­rolli – zu einem „regel­rech­ten Kuh­han­del“ aus­ar­tete, bei der der Arzt vor die Wahl gestellt wurde: „Zah­len Sie die zu viel ver­lang­ten Beträge für die Labor­un­ter­su­chun­gen zurück. Wenn Sie es nicht tun, wer­den wir auch die ande­ren Posi­tio­nen zurück­for­dern, die wir am Anfang des Gesprächs genannt haben.“

Von der Berech­ti­gung ihrer finan­zi­el­len For­de­run­gen war die Gebiets­kran­ken­kasse offen­sicht­lich selbst nicht ganz über­zeugt, denn sie gab sich schließ­lich mit einem gerin­ge­ren Betrag zufrie­den, als sie ursprüng­lich ein­ge­mahnt hatte. Garz­a­rolli: „Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen berich­ten uns immer öfter von sol­chen Vor­komm­nis­sen, die für mich an Nöti­gung gren­zen. Für mich sind der Stil und die Stra­te­gie die­ser ami­ka­len Gesprä­che Indi­zien dafür, dass für die Kasse nur ein bil­li­ger Arzt ein guter Arzt ist. Die Inter­es­sen und Not­wen­dig­kei­ten der Pati­en­ten sieht man dort nicht!“

Natür­lich wen­det sich der Stan­des­ver­tre­ter nach­drück­lich gegen Fälle von Miss­brauch, die dann und wann vor­kom­men: „Wir wol­len und wer­den keine schwar­zen Schafe decken. Wenn einer zum Bei­spiel Leis­tun­gen ver­rech­net, die um mehr als 100 Pro­zent über jenen ver­gleich­ba­rer Fach­ärzte lie­gen, dann soll es Kon­se­quen­zen geben. Aber das sind Ein­zel­fälle, wäh­rend man der­zeit den Ein­druck hat, dass die Kran­ken­kasse die über­wie­gende Mehr­heit der Ärz­tin­nen und Ärzte unter den Gene­ral­ver­dacht stellt, zu viel Hono­rar zu ver­rech­nen. Gegen diese Unter­stel­lung wer­den wir uns zur Wehr setzen!“

Ebenso kämp­fe­risch gibt sich der Bun­des­ob­mann der Kurie nie­der­ge­las­sene Ärzte, Gün­ther Waw­row­sky: „Bei uns häu­fen sich die Beschwer­den, aller­dings meist erst im nach­hin­ein, denn als Stan­des­ver­tre­tung wer­den wir von die­sen ‚ami­ka­len Gesprä­chen’ – die Bezeich­nung ist ange­sichts des dort übli­chen Stils ein schlech­ter Witz – nicht infor­miert.“ Aus der Liste der zahl­rei­chen Fälle, wel­che die Stan­des­ver­tre­ter irri­tie­ren, greift Waw­row­sky einen her­aus: „In Nie­der­ös­ter­reich wurde ein jun­ger All­ge­mein­me­di­zi­ner zur Kasse zitiert, des­sen Kas­sen­ver­trag auf ein Jahr befris­tet gewe­sen ist. Diese obskure Ver­trags­ge­stal­tung gibt es nur in die­sem Bun­des­land, der Arzt muss sozu­sa­gen eine Pro­be­zeit absol­vie­ren, ehe sein Ver­trag ver­län­gert wird. Natür­lich ist man als nie­der­ge­las­se­ner Arzt unter die­sen Bedin­gun­gen in einer schwa­chen Posi­tion, wenn die Kasse plötz­lich mit finan­zi­el­len For­de­run­gen daher kommt.“

GKK for­dert Geld zurück

Genau das ist in die­sem Fall beson­ders spür­bar gewor­den. Der junge Arzt war in sei­nem ers­ten Jahr bei gewis­sen Leis­tun­gen für seine Pati­en­ten „groß­zü­gi­ger“ als die meis­ten sei­ner Kol­le­gen – und das wurde ihm bei dem ami­ka­len Gespräch stun­den­lang vor­ge­hal­ten. Am Ende for­derte die Kasse von ihm einen höhe­ren vier­stel­li­gen Euro­be­trag zurück und unter­mau­erte diese For­de­rung mit der Ankün­di­gung, die Gebiets­kran­ken­kasse werde ihn nicht aus der ein­jäh­ri­gen Befris­tung ent­las­sen, son­dern sei­nen Ver­trag vor­erst nur um ein Jahr ver­län­gern.

Waw­row­sky: „In die­sem Fall wird sich die Ärz­te­kam­mer ein­schal­ten und wir wer­den in einem Zug auch gleich dar­über ernst­haft reden, wie man diese ein­jäh­rige Ver­trags­be­fris­tung gene­rell abschaf­fen kann, die für die Ärzte unzu­mut­bar ist. Ich bin zuver­sicht­lich, dass wir eine Lösung fin­den wer­den, aber der Fall ist ein kurio­ser Beleg dafür, wie sich man­che ein ver­trags­part­ner­schaft­li­ches Ver­hal­ten vor­stel­len …“

Für Johan­nes Zahrl, Jurist und stell­ver­tre­ten­der Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK, ist die Vor­gangs­weise bei man­chen ami­ka­len Gesprä­chen recht­lich bedenk­lich: „Aus dem Gesamt­ver­trag zwi­schen dem Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­run­gen und der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer ergibt sich jeden­falls keine Ver­pflich­tung zur Rück­zah­lung. Wenn die Kasse Beden­ken hat, kann sie ihre For­de­rung in Streit stel­len oder den Ver­trag kün­di­gen. Aber mit Dro­hun­gen finan­zi­elle For­de­run­gen durch­zu­set­zen ist jeden­falls nicht zuläs­sig.“

Die­sen Stand­punkt teilt der Vor­stand des Insti­tuts für Straf­recht an der Uni­ver­si­tät Wien, Hel­mut Fuchs: „So, wie sich diese Fälle dar­stel­len, kann die Vor­gangs­weise an eine Nöti­gung her­an­kom­men, wenn die For­de­run­gen nicht berech­tigt sind. Wenn die Kran­ken­kasse Geld zurück haben will und sich dar­über mit dem Arzt nicht eini­gen kann, muss sie ihre Ansprü­che auf zivil­recht­li­chem Weg durch­set­zen, nicht mit der Dro­hung, dem Arzt auf andere Weise Schwie­rig­kei­ten zu berei­ten oder sei­nen Ver­trag nicht zu ver­län­gern.“ Ver­gleich­bare Pro­bleme, berich­tet der Experte für Straf­recht, gibt es bei Ver­gleichs­ver­hand­lun­gen immer wie­der: „Juris­tisch sau­be­rer wäre es jeden­falls, in einem sol­chen Fall nicht zu feil­schen, son­dern vor Gericht zu gehen und dort die Berech­ti­gung der Ansprü­che klä­ren zu las­sen. Aller­dings las­sen sich Ent­schei­dun­gen der Gerichte nie sicher vor­her­sa­gen und einem Arzt muss klar sein, dass die finanz­starke Kran­ken­kasse sich das Ver­fah­ren leich­ter leis­ten und alle Instan­zen­züge durch­schrei­ten kann. Prag­ma­tisch gese­hen kann ein Ver­gleich des­halb schmerz­haft, aber letzt­lich ver­nünf­ti­ger sein. Mit der Andro­hung von Sank­tio­nen erzwun­gen wer­den, darf er aber nicht!“

Ver­trau­ens­per­son mit­neh­men!

Die stei­ri­sche Ärz­te­kam­mer rät allen Mit­glie­dern, zu den ami­ka­len Aus­spra­chen, wie sie im §36 des Gesamt­ver­tra­ges zwi­schen Haupt­ver­band und Ärz­te­kam­mer vor­ge­se­hen sind, einen Ver­tre­ter der Kurie Nie­der­ge­las­sene Ärzte bezie­hungs­weise der Fach­gruppe als Ver­trau­ens­per­son mit­zu­neh­men. Meist kon­fron­tiert die Gebiets­kran­ken­kasse die Ärz­tin­nen und Ärzte im Rah­men die­ser Gesprä­che mit einer Hono­rar­rück­for­de­rung, weil aus Sicht der Kasse Fehl­ver­rech­nun­gen durch­ge­führt wur­den. Die stei­ri­sche Ärz­te­kam­mer: „Gerade in die­sen Fäl­len ist es wich­tig, dass das Gespräch im Bei­sein eines Ver­tre­ters der Kurie Nie­der­ge­las­sene Ärzte bezie­hungs­weise der Fach­gruppe geführt wird, da Bestim­mun­gen der Hono­rar­ord­nung durch­aus unter­schied­lich inter­pre­tiert wer­den kön­nen.“

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2011