Ori­gi­nal­ar­beit: Can­na­bis im Straßenverkehr

15.08.2011 | Medizin

Mit einem Urin-Schnell­test konn­ten Wis­sen­schaf­ter der Abtei­lung für Foren­si­sche Toxi­ko­lo­gie der Uni­ver­si­tät Salz­burg Can­na­bis­rück­stände mit einer 99prozentigen Sicher­heit nach­wei­sen.
Von Tho­mas Keller*

Das Fah­ren unter Can­na­bis-Ein­fluss stellt heut­zu­tage in vie­len Län­dern eines der größ­ten Pro­bleme im Stra­ßen­ver­kehr dar. Sol­che Fahr­zeug­len­ker zu erken­nen und aus dem Stra­ßen­ver­kehr zu ent­fer­nen, ist nicht nur ein Pro­blem, dem sich die Exe­ku­tive gegen­über sieht. Ein­fach zu hand­ha­bende „Roadside“-Streifentestsysteme zur Detek­tion von Can­na­bi­no­iden im Urin stel­len nach wie vor ein unver­zicht­ba­res Hilfs­mit­tel dar, wenn ein Ver­dachts­mo­ment der Exe­ku­tive bei Fah­rern erhär­tet wer­den soll. Einem Can­na­bi­noid-posi­ti­ven Urin-Schnell­test, der viel­fach vom Exe­ku­tiv­be­am­ten vor Ort durch­ge­führt wird, folgt in der Regel die Über­gabe des Ver­däch­ti­gen an einen spe­zi­ell geschul­ten Arzt, der nach erfolg­ter kli­ni­scher Unter­su­chung eine Blut­ab­nahme beim Fahr­zeug­len­ker durch­führt. Die asser­vier­ten Blut­pro­ben (eine Nativ­blut­probe, eine Blut­probe mit Kali­um­fluo­rid als Kon­ser­vie­rungs­mit­tel für Dro­gen) wer­den dann zusam­men mit der zuvor erho­be­nen Urin­probe in dafür vor­be­rei­te­ten Behält­nis­sen einem foren­sisch-toxi­ko­lo­gi­schen Labor zur Ana­lyse auf Dro­gen und Medi­ka­men­ten­wirk­stoffe übermittelt.

Im Falle eines Can­na­bi­noid-posi­ti­ven immu­no­lo­gi­schen Befun­des einer Blut­probe wird diese dann gezielt auf die Mut­ter­sub­stanz delta-9-Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC), deren phar­ma­ko­lo­gisch eben­falls akti­ves Stoff­wech­sel­pro­dukt, 11-Hydroxy-THC (11-OH-THC) sowie auf das inak­tive Stoff­wech­sel­pro­dukt Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol­car­bon­säure (THCCOOH) unter­sucht. Nur der Nach­weis die­ser Sub­stan­zen im Blut mit einem Beweis-siche­ren Ana­ly­se­ver­fah­ren wie bei­spiels­weise der Gaschromatographie/​Massenspektrometrie (GC/​MS) kann zei­gen, ob sich der Fahr­zeug­len­ker zum Rechts-rele­van­ten Zeit­punkt unter der aktu­ell berau­schen­den Wir­kung von Can­na­bis befun­den hat. Ent­spre­chend wird dann in Zusam­men­schau mit den von der Exe­ku­tive, im Rah­men der Anhal­tung gemach­ten Beob­ach­tun­gen sowie den vom unter­su­chen­den Arzt fest­ge­stell­ten phy­si­schen und psy­cho­mo­to­ri­schen Aus­falls­er­schei­nun­gen nach Kennt­nis­sen der ent­spre­chen­den Blut­kon­zen­tra­tio­nen eine abschlie­ßende Beur­tei­lung der Fahr­tüch­tig­keit des Fahr­zeug­len­kers durch den foren­si­schen Toxi­ko­lo­gen in Form eines Gut­ach­tens erstattet.

Bei der Erken­nung von Fahr­zeug­len­kern unter Can­na­bis­ein­fluss ist zu beden­ken, dass die Mut­ter­sub­stanz THC im Urin prak­tisch nicht vor­kommt. Aus die­sem Grund haben fast alle kom­mer­zi­ell zur Ver­fü­gung ste­hen­den Urin-Schnell­test­sys­teme das phar­ma­ko­lo­gisch inak­tive Stoff­wech­sel­pro­dukt THCCOOH als Bezugs­sub­stanz. Die Bil­dungs- und Aus­schei­dungs­ver­hält­nisse von THC-Stoff­wech­sel­pro­duk­ten im mensch­li­chen Orga­nis­mus sind sehr kom­plex. Der Haupt-Eli­mi­na­ti­ons­weg erfolgt über die Faeces.

Ent­schei­dungs­grenze: aus den USA

Die zur Zeit bei den kom­mer­zi­ell erhält­li­chen immu­no­lo­gi­schen Schnell­tests bestehende Ent­schei­dungs­grenze liegt bei 50 ng Cannabinoidäquivalente/​mL Urin (bezo­gen auf freies THCCOOH). Diese Ent­schei­dungs­grenze ent­stammt dem US-ame­ri­ka­ni­schen Markt und ist von dor­ti­gen Behör­den für die Erken­nung eines Can­na­bis­kon­sums gene­rell bezie­hungs­weise zur Abgren­zung eines pas­si­ven Kon­sums von einem akti­ven Can­na­bis­kon­sum gezo­gen und vor­ge­schrie­ben worden.

Bei den bis­her ver­wen­de­ten Urin-Schnell­test­sys­te­men kommt es viel­fach zu einer sehr hohen Anzahl an ana­ly­tisch zwar rich­ti­gen, in Bezug auf die gewünschte Dia­gnose jedoch zu falsch-posi­tiv bestimm­ten Pro­ben, bei denen im Serum mit­tels GC/​MS weder THC selbst noch THCCOOH nach­weis­bar ist. Aus die­sem Grund wurde ein ver­bes­ser­tes Urin-Schnell­test­sys­tem ent­wi­ckelt und zum Ein­satz gebracht, bei dem man diese Pro­bleme zu ver­mei­den ver­suchte. Eine Ver­bes­se­rung wurde dadurch erreicht, in dem ein Sys­tem ent­wi­ckelt wurde, das in sei­nem Kreuz­re­ak­ti­ons­spek­trum auf das Haupt­stoff­wech­sel­pro­dukt im Urin kali­briert wurde, näm­lich THC­COOH-Glu­cu­ro­nid und nicht wie üblich THCCOOH.

Zum ande­ren wurde ein ange­ho­be­ner Schwel­len­wert ein­ge­führt, da die Aus­schei­dung der THC-Meta­boli­ten bei Can­na­bis­dau­er­kon­su­men­ten noch sehr lange die nor­male Ent­schei­dungs­grenze von 50 ng/​mL Urin über­schrei­tet, ohne dass aber eine betäu­bende, aktu­elle Wir­kung vor­liegt. Aus die­sem Grund wurde vom Her­stel­ler ein Dop­pel­strei­fen­sys­tem mit gezielt ange­ho­be­nem Schwel­len­wert ent­wi­ckelt, wobei für den Aus­schluss von nega­ti­ven Pro­ben auf den übli­chen Schwel­len­wert nicht ver­zich­tet wurde. Der neue Schwel­len­wert wird aus patent­recht­li­chen Grün­den von der Her­stel­ler­firma jedoch nicht genannt. Er wurde auf­grund von Aus­schei­dungs­da­ten von Can­na­bi­no­iden im Urin ent­wi­ckelt, die von Skopp et al. erho­ben wurden.

Der ein­ma­lige, gele­gent­li­che oder regel­mä­ßige Kon­sum von Can­na­bis führt zu sehr unter­schied­li­cher Eli­mi­na­tion von THC und sei­nen Stoff­wech­sel­pro­duk­ten. Man geht davon aus, dass es auf­grund sei­ner star­ken Lipophi­lie beim Men­schen nach erfolg­tem Can­na­bis­kon­sum zur Ein­la­ge­rung von THC und 11-OH-THC in das Kör­per­fett­ge­webe oder andere lipophile Struk­tu­ren bezie­hungs­weise weni­ger gut durch­blu­te­ten Kör­per­kom­par­ti­men­ten kommt und nach Absin­ken der THC-Blut­kon­zen­tra­tion nur lang­sam wie­der in den Kreis­lauf rück resor­biert wer­den. Dies führt dann im Blut zu einer ver­län­ger­ten Nach­weis­bar­keit von THC und im Urin jedoch zu einer ver­län­ger­ten Nach­weis­bar­keit der was­ser­lös­li­chen Stoff­wech­sel­pro­dukte allen voran THC­COOH-Glu­cu­ro­nid. Dies kann auch als Grund dafür ange­se­hen wer­den, dass die voll­stän­dige Eli­mi­na­tion von THC und THC­COOH-Glu­cu­ro­nid bei Can­na­bis­dau­er­kon­su­men­ten wesent­lich ver­län­gert ist, da hier THC in tie­fer lie­gen­den Kom­par­ti­men­ten ein­ge­la­gert wurde. Darin liegt auch der Grund dafür, dass die Aus­schei­dung selbst nach meh­re­ren Wochen noch nicht abge­schlos­sen ist.

Der Schwel­len­wert bei übli­chen Schnell­test­sys­te­men wird dann noch lange über­schrit­ten, obwohl weder erneu­ter Can­na­bis­kon­sum sei­tens des Pro­ban­den statt­ge­fun­den hat noch THC in nach­weis­ba­rer Kon­zen­tra­tion im Blut vor­han­den ist.

Durch den Ein­satz eines Dro­gen-Schnell­test­sys­tems mit zwei Schwel­len­wer­ten, ein­mal mit einem Cut-Off von 50 ng Cannabinoidäquivalente/​mL Urin sowie eines neuen, gezielt ange­ho­be­nen Schwel­len­wer­tes (jetzt jedoch bezo­gen auf THC­COOH-Glu­cu­ro­nid) kann das Erken­nen eines aktu­el­len Kon­sum­ver­hal­tens – gerade im Hin­blick auf Can­na­bis im Stra­ßen­ver­kehr – deut­lich ver­bes­sert wer­den, ohne jedoch einen län­ger zurück­lie­gen­den Can­na­bis­kon­sum zu übersehen.

Effi­zi­enz von Schnelltestsystemen

Die Abtei­lung Foren­si­sche Toxi­ko­lo­gie des Insti­tuts für Gericht­li­che Medi­zin der Uni­ver­si­tät Salz­burg hat eine mehr als drei­jäh­rige Stu­die zur dia­gnos­ti­schen Effi­zi­enz eines Urin-Schnell­test­sys­tems mit zwei ver­schie­de­nen Schwel­len­wer­ten zur ver­bes­ser­ten Erken­nung aktu­ell unter Can­na­bis­ein­fluss ste­hen­der Fahr­zeug­len­ker durch­ge­führt. Dazu wurde das Dop­pel­strei­fen-Schnell­test­sys­tem „Check24“ für Can­na­bi­no­ide ver­wen­det. Im genann­ten Zeit­raum wur­den sämt­li­che, von der Exe­ku­tive aus den Bun­des­län­dern Salz­burg und Ober­ös­ter­reich über­mit­tel­ten Blut­pro­ben sowie die dazu­ge­hö­ren­den jewei­li­gen Urin­pro­ben von ver­meint­lich unter Dro­gen­ein­fluss ste­hen­den Fahr­zeug­len­kern einer foren­sisch-toxi­ko­lo­gi­schen Ana­lyse auf Can­na­bi­no­ide unterzogen.

Ins­ge­samt wur­den mehr als 700 Blut­pro­ben einer foren­sisch-toxi­ko­lo­gi­schen Unter­su­chung auf gän­gige Dro­gen sowie auf zen­tral wirk­same Medi­ka­mente unter­zo­gen. Aus dem über­mit­tel­ten Pro­ben­ma­te­rial wur­den 297 Blut­pro­ben und Urin­pro­ben einer Ana­lyse auf Can­na­bi­no­ide unter­zo­gen. Ergeb­nis: In 211 Urin­pro­ben wur­den beim Check24-Test die bei­den Schwel­len­werte über­schrit­ten. Von den dazu­ge­hö­ri­gen Blut­pro­ben wurde in 184 Fäl­len (87 Pro­zent) THC, 11-OH-THC und THCCOOH mit­tels Gaschromatographie/​Massenspektrometrie (GC/​MS) nach­ge­wie­sen. In die­sen Fäl­len wurde dem Fahr­zeug­len­ker auf­grund einer aktu­el­len Berau­schung durch Can­na­bis eine Fahr­un­tüch­tig­keit in Form eines Gut­ach­tens attestiert.

Durch die Ana­lyse der sicher gestell­ten Urin­pro­ben mit dem „Check24“-Dop­pel­strei­fen­test­sys­tem konnte mit einer Wahr­schein­lich­keit von 87 Pro­zent eine aktu­elle Berau­schung eines Fahr­zeug­len­kers infolge eines vor­an­ge­gan­ge­nen Can­na­bis­kon­sums vor­her­ge­sagt wer­den. Dies gibt einem Exe­ku­tiv­be­am­ten und dem Arzt, der die kli­ni­sche Unter­su­chung durch­führt, in hohem Maß Sicher­heit, die letzt­end­lich zur Abnahme einer Blut­probe und zur Bestä­ti­gung des Ver­dachts führt.

Test­sys­tem: über­zeugt in der Praxis

Das ein­ge­setzte Test­sys­tem hat sich im all­täg­li­chen Ein­satz in der Pra­xis sowohl metho­disch wie auch ana­ly­tisch bewährt. Mit Hilfe des zusätz­li­chen Test­strei­fens mit ange­ho­be­nem Cut-Off-Wert konnte bei allen unter­such­ten §5‑Fällen eine sehr hohe Vor­aus­sage-Wahr­schein­lich­keit erzielt wer­den, was das Fah­ren unter aktu­el­ler Berau­schung durch Can­na­bis betrifft. Mit die­sem Test­sys­tem gelingt es in hohem Maß, einen aktu­el­len Can­na­bis­kon­sum zu erken­nen, wobei ein län­ger zurück­lie­gen­der Kon­sum von Can­na­bis jedoch nicht über­se­hen wird. Ganz grund­sätz­lich zeigte der ein­ge­setzte Urin­schnell­test Can­na­bis­rück­stände mit einer mehr als 99prozentigen Sicher­heit auch im hie­si­gen Labor sowie im Ein­satz mit der Exe­ku­tive an.

Can­na­bis

  • Die Pflanze Can­na­bis indica bezie­hungs­weise Can­na­bis sativa wird seit min­des­tens 7.000 v.Chr. von Men­schen gezüchtet.
  • Die Pflanze selbst bil­det in allen Tei­len – außer in den Wur­zeln – ein Harz, des­sen che­mi­sche Zusam­men­set­zung mehr als 60 unter­schied­li­che Can­na­bi­no­ide enthält.
  • Die psy­cho­ak­tive Wir­kung wird fast aus­schließ­lich vom Delta-9-Tetra­hy­dro­can­na­bi­nol (THC) erzeugt.
  • Beim Rau­chen erreicht der THC-Spie­gel im Blut sein Maxi­mum inner­halb von 15 bis 20 Minut­nen. Die eupho­ri­sche Wir­kung klingt inner­halb von drei, vier Stun­den ab. Die Wir­kung bei ora­ler Appli­ka­tion ist rund drei­mal schwä­cher als beim Rau­chen. Auch beim Pas­siv­rau­chen kann es zur Auf­nahme gerin­ger THC-Men­gen kom­men – aller­dings kommt es weder zu einer Can­na­bis­wir­kung noch zu foren­sisch rele­van­ten Blut- und Urinkonzentrationen.
  • In der Rausch­gift­szene wird haupt­säch­lich zwi­schen Haschisch und Mari­huana unter­schie­den: Haschisch steht für sehr harz­rei­che Prä­pa­ra­tio­nen, wäh­rend mit dem Begriff Mari­huana die Droge, die man aus den Blät­tern, Blü­ten und Stän­gel­tei­len der Pflanze gewinnt, gekenn­zeich­net wird.
  • Die psy­cho­ak­tiv wirk­same THC-Dosis liegt bei 15 bis 20 Milligramm.
  • Die psy­cho­tro­pen Wir­kun­gen von Can­na­bis: Stim­mungs­ver­än­de­rung, Antriebs­min­de­rung, Ände­rung und Irri­ta­tio­nen der Auf­merk­sam­keit, der Denk­ab­läufe und der Wahr­neh­mung; Beein­träch­ti­gung des Kurz­zeit­ge­dächt­nis­ses, des Zeit­ge­fühls und der Bewe­gungs­ko­or­di­na­tion. Im Can­na­bis-Rausch ist die Bewäl­ti­gung von kom­ple­xen Auf­ga­ben erschwert und das Ein­füh­lungs­ver­mö­gen nimmt ab. Nega­tiv­emp­fin­dun­gen wie etwa Angst, Panik und psy­cho­ti­sche Zustände sind mög­lich, aber nicht die Regel.
  • Dane­ben wirkt Can­na­bis anti­eme­tisch, anti­kon­vul­siv, anal­ge­tisch; auch anti­mi­kro­bielle und tumor­hem­mende Wir­kun­gen sind beschrieben.
  • Der Can­na­bis­rausch kann bei ein und der­sel­ben Per­son je nach Per­sön­lich­keits­struk­tur, momen­ta­ner psy­chi­scher Ver­fas­sung, äuße­ren Umstän­den, Can­na­bis-Erfah­rung, Kon­sum­art sowie Menge des zuge­führ­ten THC unter­schied­lich verlaufen.
  • An kör­per­li­chen Wir­kun­gen fällt beson­ders die Augen­rö­tung auf. Wei­ters kommt es zur Tachy­kar­die, Mund­tro­cken­heit, Übel­keit und Bewe­gungs­un­ruhe. Bei chro­ni­schem Gebrauch kann sich eine Tole­ranz ent­wi­ckeln. Can­na­bis kann zur psy­chi­schen Abhän­gig­keit füh­ren, die aller­dings nicht annä­hernd mit der Abhän­gig­keit wie bei Alko­hol oder Opi­aten ver­gleich­bar ist.
  • Obwohl Can­na­bis keine Psy­chose sui gene­ris aus­löst, wird die Inten­si­tät schi­zo­phre­ner Epi­so­den durch den Kon­sum von hohen Dosen ver­stärkt. Es gibt auch Hin­weise, dass Can­na­bis-Kon­sum bei ent­spre­chend vul­ner­ablen Per­so­nen eine Schi­zo­phre­nie aus­lö­sen kann. Lang­jäh­ri­ger hoch­do­sier­ter Abusus kann zu kogni­ti­ven Ein­bu­ßen führen.


Lite­ra­tur beim Verfasser

*) Univ. Prof. Dr. rer. nat. Tho­mas Kel­ler,
Insti­tut für Gerichtsmedizin/​
Labor­lei­ter Toxi­ko­lo­gie,
Ignaz-Har­rer-Str. 79, 5020 Salz­burg;
Tel.: 0662/​8044/​3805;
E‑Mail: thomas.keller@sbg.ac.at

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 15–16 /​15.08.2011