Standpunkt – Präs. Walter Dorner: Mehr Schatten als Licht

10.05.2010 | Standpunkt

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Noch selten in meiner standespolitischen Aktivität kann ich mich an eine Situation erinnern, für die diese Aussage so zutrifft wie die aktuelle Diskussion rund um die Ärzte-GmbHs. Nicht zu Unrecht – wie sich nun bei jedem neuen diesbezüglichen Gesetzesentwurf des Ministeriums zeigt – hat die ÖÄK im Herbst des Vorjahres darauf gedrängt, die Ärzte-GmbHs im Rahmen der 13. Ärzte-Gesetz-Novelle zu regeln. Das war offensichtlich politisch nicht gewollt – und darum sieht die Sache jetzt eben so aus, wie sie ist: mehr Schatten als Licht.

Positiv aus unserer Sicht wäre es jedenfalls, wenn die Gesundheitspolitik den ambulanten niedergelassenen Bereich zur Spitalsentlastung tatsächlich stärken wollte. Dies scheint aber nur halbherzig zu geschehen beziehungsweise sind zu viele gegensätzliche egoistisch-politische Kräfte am Werk:

  • Die Bundespolitik steht durchaus im Widerspruch zur Landespolitik.
  • Beide wollen die Selbstverwaltung in der Sozialen Krankenversicherung unter Kontrolle halten.
  • Die Wirtschaftskammer kämpft um Kompetenzen für sich und ihre kommerziellen Leistungserbringer (Institute).
  • Alle zusammen wollen die Ärzteschaft und ihre Vertretung in ihrer freiberuflichen Berufsausübungsmöglichkeit behindern.
  • Für alles und jedes wird das EuGH-Urteil „Hartlauer“ als Begründung herangezogen.

Positiv am Gesetzesentwurf ist das Konzept, dass dem „EuGH-Hartlauer-Urteil“ nach Bedarfsprüfung für „Institute“ und ärztliche Gruppenpraxen durch die Stellenpläne und die bedarfsorientierte Invertragnahme im Kassensystem entsprochen würde.

Abzulehnen ist, dass der Entwurf für wahlärztlich tätige Gruppenpraxen ein identes Bedarfsprüfungsverfahren wie bei Instituten vorsieht, denn beim Zusammenschluss von Ärzten zu einer Gruppenpraxis – sei es als Offene Gesellschaft oder als GmbH – handelt es sich um das Grundrecht der Berufsausübung, bei Finanzinvestoren lediglich um „Geldausübung“.

Ambivalent muss man die doch einschränkende Definition der Gruppenpraxen sehen und kritisch, dass für „Institute“ keine Definition durch einen inhaltlichen Kriterienkatalog vorgesehen ist, womit eine klare gesetzliche Unterscheidung zwischen Gruppenpraxen und „Instituten“ endlich gegeben wäre.

Kritisch bis abzulehnen ist auch die Haltung des Hauptverbandes in den Verhandlungen, der im Übergangsrecht für bestehende oder auch zukünftige Gruppenpraxen mehr als zurückhaltend ist und bedauerlicherweise eine Dynamik für den Vertragspartnerbereich überhaupt nicht erkennen lässt. Dem Hauptverband scheint es überhaupt nur mehr um die Befolgung des Finanzdiktates der Bundesregierung zu gehen. Für diesen Preis, nämlich versicherungsfremde Leistungen widerstandslos zu ertragen und zu finanzieren, opfern sie die Weiterentwicklung und Modernisierung des Kassenversorgungssystems und die Eigenständigkeit ihrer Selbstverwaltung.

Total abzulehnen ist der Wunsch des Bundesministeriums für Gesundheit, ein Weisungs- und Zustimmungsrecht gegenüber den Organen der ÖQMed haben zu wollen; dies obwohl wir selbst durch das partnerschaftliche Modell für die ÖQMed diese für Vertreter des Bundesministeriums, des Hauptverbandes, der medizinischen Universität, ja sogar der Wirtschaftskammer (für deren Institute) bereit waren zu öffnen.

Das derzeitige Resümee: Das ursprüngliche oder auch nur vermeintliche Vorhaben der Stärkung des niedergelassenen Bereiches auch zur Spitalsambulanzentlastung scheint wegen politischer, legistischer und bürokratischer Egoismen in Frage zu stehen.

Walter Dorner
Präsident der Österreichischen Ärztekammer

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 9 / 10.05.2010