Ver­si­che­rungs­fremde Leis­tun­gen: Verfassungswidrig!

10.05.2010 | Politik


In einem Gut­ach­ten kommt der Wie­ner Ver­fas­sungs­experte Univ. Prof. Heinz Mayer zum Schluss, dass die ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen ver­fas­sungs­wid­rig sind. Die Wie­ner Ärz­te­kam­mer for­dert nun die GKK auf, den Bund des­we­gen zu kla­gen
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Von Agnes M. Mühl­gas­s­ner

Rund 900 Mil­lio­nen Euro Min­der­ein­nah­men für die Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse sind es allein im Jahr 2009 – wegen der ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen. Und es beschert der Kasse ein Defi­zit von rund 108 Mil­lio­nen. Der größte Defi­zit­brin­ger mit rund 720 Mil­lio­nen Euro ist dabei der nied­rige Hebe­satz bei der Kran­ken­ver­si­che­rung der Pen­sio­nis­ten. Auch das Wochen­geld in der Schwan­ger­schaft schlägt sich hier zu Buche mit rund 60 Mil­lio­nen Euro. Einen Aus­gleich aus dem Fami­lien-Las­ten-Aus­gleichs-Fonds (FLAF) gibt es zwar, aller­dings nur zu 70 Prozent.

In dem von der Ärz­te­kam­mer für Wien in Auf­trag gege­be­nen Gut­ach­ten kommt Heinz Mayer vom Insti­tut für Staats- und Ver­wal­tungs­recht der Uni­ver­si­tät Wien zu fol­gen­dem Schluss: „Ver­si­che­rungs­fremde Leis­tun­gen, die nicht finan­ziert sind – das ist ver­fas­sungs­wid­rig. In der Ver­fas­sung ist aus­drück­lich und unmiss­ver­ständ­lich fest­ge­schrie­ben: Die Erfül­lung der Auf­ga­ben der Selbst­ver­wal­tungs­kör­per ist so fest­zu­le­gen, dass eine Finan­zie­rung sicher gestellt ist“. Und wei­ter: „Die Selbst­ver­wal­tung hat die Inter­es­sen der Mit­glie­der zu ver­tre­ten – und nicht die Inter­es­sen von Drit­ten.“ Die laut Mayer logi­sche und unaus­weich­li­che Kon­se­quenz: „Das zwingt zum Han­deln: die Auf­sicht, den Haupt­ver­band, den Minis­ter.“ Dass das Defi­zit durch wei­tere Ein­spa­run­gen in der Admi­nis­tra­tion ver­rin­gert wer­den könne, ist nach Ansicht des Juris­ten unmög­lich – ange­sichts der Höhe des Defi­zits. Mayer ortet ins­ge­samt eine Unehr­lich­keit im Sys­tem: „Der Staat gewährt Leis­tun­gen und wälzt die Finan­zie­rung auf andere ab.“ Und der Ver­fas­sungs­experte hält sich auch mit sei­ner Kri­tik an den Kas­sen nicht zurück: „Mei­ner Mei­nung nach ver­hält sich der Vor­stand rechts­wid­rig, denn er muss einer Insol­venz vor­beu­gen.“ Der Aus­weg aus die­ser Situa­tion: Der Vor­stand der GKK sollte mit­tels Indi­vi­du­al­an­trag ver­su­chen, die ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen wegzubekommen.

Johan­nes Stein­hart, Vize-Prä­si­dent der Ärz­te­kam­mer für Wien, sieht sich durch das Gut­ach­ten in sei­ner Hal­tung bestä­tigt: „Wir haben es jetzt hieb und stich­fest: Die unfi­nan­zier­ten ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen sind ver­fas­sungs­wid­rig. Der Ver­si­cherte hat ein Recht dar­auf, dass seine Ver­si­che­rung ver­fas­sungs­kon­form agiert.“ Stein­hart nimmt Haupt­ver­bands­chef Hans-Jörg Schel­ling und die Che­fin der Wie­ner GKK, Ingrid Rei­schl, in die Pflicht: „Ich for­dere die bei­den auf, ent­spre­chende Schritte zu set­zen, damit die Sozi­al­ver­si­che­rung ihre Sta­bi­li­tät zurück erhält“. Denn allein für die Zin­sen muss die Wie­ner GKK jähr­lich 20 Mil­lio­nen Euro auf­brin­gen – das ent­spricht in etwa der Ver­sor­gung aller neu­ro­lo­gi­schen und uro­lo­gi­schen Erkran­kun­gen eines Jah­res im nie­der­ge­las­se­nen Bereich in Wien. Einen mög­li­chen Weg abseits der Klage skiz­ziert der Wie­ner Vize-Prä­si­dent zwar: „Der Finanz­mi­nis­ter sollte das Pro­blem sanie­ren“. Aller­dings habe man dies im Zuge der Ver­hand­lun­gen rund um das Kas­sen­sa­nie­rungs­pa­ket zwi­schen Haupt­ver­band und ÖÄK bereits im Side­let­ter for­mu­liert – „die­sen Pas­sus hat ja damals der Finanz­mi­nis­ter aber wie­der herausgenommen“.

Wären die ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen aus­ge­glie­dert, könnte man sich in Wien ein „ganz ande­res Sys­tem“ leis­ten, zeigt sich Stein­hart über­zeugt. Bei­spiels­weise Kas­sen­stel­len für Kin­der­Psych­ia­trie – bis dato gibt es keine ein­zige in Wien: „Und das alles nur, weil wir es nicht finan­zie­ren kön­nen.“ Die Grund­fi­nan­zie­rung müsse funk­tio­nie­ren und die ver­fas­sungs­kon­forme Situa­tion her­ge­stellt wer­den. „Es sind der not­wen­dige Mut und die Hal­tung der Ver­ant­wort­li­chen gefragt“, so der Vize-Prä­si­dent. Und wei­ter: „Es ist nicht nur Hand­lungs­be­darf, son­dern Hand­lungs­ver­pflich­tung der Ver­ant­wort­li­chen“, so Stein­hart, der die GKK auf­for­dert, sich „end­lich darum zu küm­mern und den Indi­vi­du­al­an­trag zu stel­len“.

Unter­stüt­zung bei ihrer Auf­for­de­rung zur Klage erhielt die Wie­ner Ärz­te­kam­mer sowohl von der FPÖ als auch von den Grü­nen. Der frei­heit­li­che Ärz­te­spre­cher Andreas Karls­böck etwa sagte: „Die ver­fas­sungs­wid­rige Ver­wen­dung von Ver­si­che­rungs­gel­dern muss been­det wer­den“. Sei­ner Mei­nung nach könne der Finanz­mi­nis­ter einer ohne­hin finanz­schwa­chen Kasse nicht auch noch Zusatz­leis­tun­gen auf­bür­gen, die durch nichts gedeckt seien. Eine Anfech­tung sei laut Karls­böck für die Kas­sen auch des­we­gen not­wen­dig, um die Glaub­wür­dig­keit den Ver­trags- und Ver­hand­lungs­part­nern gegen­über auf­recht zu erhal­ten. Andern­falls könne die Kasse kaum Ein­spa­run­gen ver­lan­gen, wenn sie selbst die­ses „Spar­po­ten­tial“ der ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen nicht nütze.

Karl Öllin­ger, Sozi­al­spre­cher der Grü­nen, wie­derum meint: „Die Poli­tik hat die Kran­ken­kas­sen ins Minus getrie­ben und nun muss sie die Kran­ken­kas­sen aus dem von den Regie­run­gen der letz­ten Jahre ver­ur­sach­ten Schla­mas­sel wie­der her­aus­ho­len“. Das Gut­ach­ten des Ver­fas­sungs­exper­ten Mayer zeige, dass die ‚Kopf in den Sand-Poli­tik’ des Finanz­mi­nis­ters ein Ablauf­da­tum hat.

Reak­tio­nen

Haupt­ver­bands­chef Hans-Jörg Schel­ling lehnt eine Klage ab: „Wir las­sen uns von nie­man­dem vor­schrei­ben, ob wir klagen“.

Ingrid Rei­schl, Che­fin der Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse, sieht auch kei­nen Grund für eine Klage: „Ich lasse mir sicher nicht von der Ärz­te­kam­mer vor­schrei­ben, dass ich die Repu­blik kla­gen soll.“ Rei­schl sieht das Vor­ge­hen der Ärz­te­kam­mer als „Teil des Ver­hand­lungs­kamp­fes“ der der­zeit in Wien lau­fen­den schwie­ri­gen Honorarverhandlungen.

Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger will sich in diese Dis­kus­sion nicht ein­mi­schen. „Das ist ein Thema der ein­zel­nen Kran­ken­ver­si­che­run­gen“, meinte er etwa am Rande einer Pres­se­kon­fe­renz in Wien. Und wei­ter: „Ich gebe keine Emp­feh­lung an den Haupt­ver­band der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger oder Kran­ken­kas­sen für eine sol­che Klage.“

Kein Ver­ständ­nis für die Reak­tion der Kas­sen zeigt die Phar­mig, wie deren Gene­ral­se­kre­tär Jan Oli­ver Huber erklärt: „Anstatt sich ernst­haft mit dem Inhalt des Gut­ach­tens aus­ein­an­der zu set­zen, wird dar­über dis­ku­tiert, wer wem etwas sicher nicht anschaf­fen darf“. Für ihn stehe außer Frage, dass die ver­si­che­rungs­frem­den Leis­tun­gen den Kran­ken­kas­sen zur Gänze aus­ge­gli­chen wer­den müss­ten.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 9 /​10.05.2010