SVA: Gip­fel ohne Ergebnis

25.05.2010 | Politik


Keine Annä­he­rung gab es bei einem ers­ten Gip­fel­ge­spräch der Spit­zen­ver­tre­ter von ÖÄK und SVA. Knack­punkt dabei: Die Ver­tre­ter der SVA rücken nicht von ihrem Ziel ab, die SVA-Tarife an das Niveau der Tarife der GKK anzu­nä­hern.

Von Agnes M. Mühlgassner

In einem offe­nen Brief an Wirt­schafts­kam­mer­prä­si­dent Chris­toph Leitl – in sei­ner Funk­tion als Obmann der SVA – for­der­ten die ÖÄK-Spit­zen Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner und Nie­der­ge­las­se­nen-Kuri­en­ob­mann Gün­ther Waw­row­sky auf, nun end­lich wirk­li­che Ver­hand­lun­gen auf­zu­neh­men. Im Brief hieß es wört­lich: „Kom­men Sie per­sön­lich an den Ver­hand­lungs­tisch und set­zen Sie Ihr gan­zes Gewicht als Obmann der SVA für eine Lösung ein“.

Das Gip­fel­ge­spräch am 19. Mai, an dem neben Dor­ner, Waw­row­sky und Leitl auch Mar­tin Gleits­mann teil­nahm, brachte die Ver­hand­lungs­part­ner jedoch nicht näher zusam­men, wie Gün­ther Waw­row­sky erklärte: „Wir sind wei­ter­hin sehr weit von­ein­an­der ent­fernt“. Der ÖÄK-Prä­si­dent bezeich­nete den Abstand der Posi­tio­nen der bei­den Ver­hand­lungs­part­ner gar als „Schluch­ten“. Dor­ner wei­ter: „Wir sind uns über weite Stre­cken nicht näher gekom­men. Die Vor­schläge, die man uns von Sei­ten der SVA gemacht hat, kann man sicher nicht in zwei Minu­ten abhan­deln. Das wird sich vor dem 1. Juni ein­fach nicht mehr aus­ge­hen.“ Die Ver­tre­ter der SVA prä­sen­tier­ten bei die­sem Gespräch ein völ­lig neues Papier mit dem Argu­ment, den SVA-Ver­si­cher­ten eine „fort­schritt­li­che, moderne und fle­xi­ble Ver­sor­gung“ gewähr­leis­ten zu wol­len. Die­ser neue Vor­schlag hätte bis Jah­res­ende kon­kre­ti­siert und aus­ge­ar­bei­tet wer­den sol­len; bis dahin hätte – so die Vor­stel­lun­gen von Leitl und Gleits­mann – ein Mora­to­rium gel­ten sol­len. Das heißt: Abrech­nung zu den glei­chen Tari­fen wie bis­her. Hier drängt sich unwei­ger­lich die Frage auf: Geht sich das noch aus bis Ende Mai und: Wie geht es über­haupt wei­ter? Gün­ther Waw­row­sky ist skep­tisch, ebenso auch Wal­ter Dor­ner: „Wun­der gibt es nur in Lour­des“. Ver­ein­bart wurde jedoch ein neues Spit­zen­ge­spräch in der glei­chen Zusam­men­set­zung, und zwar für den 25. Mai.

Bekannt­lich haben die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärzte vier Jahre lang ein Hono­rar­mo­ra­to­rium in Kauf genom­men und somit zur Kos­ten­dämp­fung bei der SVA im Aus­maß von rund 38 Mil­lio­nen Euro bei­getra­gen. „Des­we­gen kommt ein wei­te­res Mora­to­rium für uns nicht in Frage“, bekräf­tigte Waw­row­sky. Und Dor­ner wie­derum räumte mit der Mär von den über­höh­ten SVA-Tari­fen auf: „Die Kopf­quote der ärzt­li­chen Hil­fe­leis­tung pro Jahr betrug im Jahr 2008 bei der Wie­ner GKK 505 Euro, bei der SVA 502 Euro.“ Auch ist der Anteil der ärzt­li­chen Hono­rare an den Gesamt­aus­ga­ben der SVA von 85 Pro­zent im Jahr 1997 auf 62 Pro­zent im Jahr 2008 stark abge­sun­ken. Ärzt­li­che Hono­rare sind also offen­kun­dig bei wei­tem nicht die stärks­ten Kos­ten­trei­ber der SVA.

Wie der Kuri­en­ob­mann der Nie­der­ge­las­se­nen gegen­über der ÖÄZ erklärte, sei die SVA beim Gip­fel­ge­spräch „kei­nen Mil­li­me­ter“ von ihrem Plan abge­rückt, im Rah­men eines mehr­jäh­ri­gen „Finanz­pfa­des“ die Tarife der SVA an jene der GKK nahezu anzu­glei­chen. Das hieße in Nie­der­ös­ter­reich zum Bei­spiel 7,70 Euro für die Ordi­na­tion! Für Waw­row­sky „undenk­bar“. Ganz grund­sätz­lich han­delt es sich hier um „ein­schnei­dende Dinge, bei denen wir nicht mit­ge­hen kön­nen“, wie der Kuri­en­ob­mann erklärte. „Wir wol­len für unsere ärzt­li­che Leis­tung ein respek­ta­bles Hono­rar bekom­men, nicht mehr und nicht weni­ger“.

Waw­row­sky rät indes­sen den nie­der­ge­las­se­nen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, sich dar­auf ein­zu­stel­len, dass ab 1. Juni die ver­trags­freie Zeit gilt. Die Hono­rar­ord­nung und detail­lierte Infor­ma­tio­nen über die ver­trags­freie Zeit gibt es in der Son­der­aus­gabe der ÖÄZ vom 18. Dezem­ber 2009. Sie steht als Down­load unter www.sva-vertragsfreie-zeit.at zur Ver­fü­gung.

Drei spe­zi­elle For­mu­lare für die ver­trags­freie Zeit sind dem­nächst online erhält­lich; die Links dafür wer­den Ärz­ten über den aktu­el­len News­let­ter sowie über die Lan­des­ärz­te­kam­mern über­mit­telt. For­mu­lar eins stellt die Hono­rar­note für den ver­trags­lo­sen Zustand dar und ent­hält gleich­zei­tig – als Ser­vice für den Pati­en­ten – den Antrag auf Kos­ten­rück­erstat­tung. Das zweite For­mu­lar dient der Aus­stel­lung von Pri­vat­re­zep­ten – eben­falls mit einem Antrag auf Kos­ten­rück­erstat­tung. Mit dem „Mehr­zweck­for­mu­lar“ ist sowohl eine Über­wei­sung, Ein­wei­sung, als auch ein Kran­ken­trans­port mög­lich; ebenso eine augen­ärzt­li­che Ver­ord­nung.

Wei­ters gibt es auf der Home­page www.sva-vertragsfreie-zeit.at ein Infor­ma­ti­ons­blatt für Pati­en­ten zum Down­load mit allen rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zur ver­trags­freien Zeit und diver­sen Hilfestellungen.

Vor Lock­ver­su­chen der SVA, Ein­zel­ver­träge mit der SVA abzu­schlie­ßen, kann ÖÄK-Rechts­experte Johan­nes Zahrl nur war­nen: „Wer sich auf ein sol­ches Ange­bot ein­lässt, sollte wis­sen, dass man sich damit voll und ganz der Will­kür der SVA aus­lie­fert“. Waw­row­sky ergänzt: „Man ver­lässt mit einem sol­chen Ver­hal­ten den soli­da­ri­schen Schutz­be­reich der gesam­ten Ärz­te­schaft“. Noch dazu habe die SVA einen Ver­sor­gungs­auf­trag; die­sen mit „ein­zel­nen Ärz­ten“ abde­cken zu wol­len, sei kurz­sich­tig.

In der ver­trags­freien Zeit müs­sen die Pati­en­ten beim Arzt­be­such zah­len – und bekom­men dann 80 Pro­zent des Kas­sen­ta­ri­fes für die ent­spre­chende medi­zi­ni­sche Leis­tung rück­erstat­tet. Es ist offen­sicht­lich, dass dies einen enor­men admi­nis­tra­ti­ven Mehr­auf­wand für die SVA bedeu­tet – sucht sie ja bereits seit eini­gen Wochen in regio­na­len Zei­tun­gen per Inse­rat wei­tere Mit­ar­bei­ter für die Admi­nis­tra­tion. Die Kos­ten, die dar­aus zusätz­lich für die Ver­wal­tung resul­tie­ren, lie­gen jähr­lich bei rund 7,2 Mil­lio­nen Euro. „Das ist wesent­lich teu­rer, als würde man sich zu unse­ren Kon­di­tio­nen eini­gen“, so Waw­row­sky.

Schon im Vor­feld des Gip­fels hatte Gesund­heits­mi­nis­ter Alois Stö­ger die bei­den Ver­hand­lungs­part­ner gemahnt, noch vor dem 1. Juni zu einer Lösung zu kom­men. Über die Aus­tria Presse Agen­tur (APA) rich­tete er bei­den Par­teien aus: „Die Sozi­al­part­ner­schaft hat den Mai zu nut­zen“. Der Minis­ter kün­digte auch an, sich selbst ein­schal­ten zu wol­len, wenn es im Mai zu kei­ner Lösung kom­men sollte. Inhalt­lich würde er sich nicht ein­men­gen, so Stö­ger. Er könne sich jedoch viele Schritte vor­stel­len. Einer davon könnte auch sein, beide Sei­ten zu sich ins Minis­te­rium zu zitie­ren.

„Wir wol­len für unsere ärzt­li­che Leis­tung ein respek­ta­bles Hono­rar„
Gün­ther Wawrowsky

„Wir sind uns über weite Stre­cken nicht näher gekom­men„
Wal­ter Dorner

„Ein­zel­ver­träge im ver­trags­lo­sen Zustand sind rechts­wid­rig„
Johan­nes Zahrl

Ein­zel­ver­trag in der ver­trags­freien Zeit?

Von den drei Mög­lich­kei­ten der Abrech­nung in der ver­trags­freien Zeit – Ein­zel­ver­trag, Abrech­nung wie bis­her und Zes­sion – rät ÖÄK-Jurist Johan­nes Zahrl drin­gend ab.
Vari­ante 1) Abrech­nungs­ver­ein­ba­rung: Auf der Home­page der SVA ist diese Ver­ein­ba­rung für Ärzte ver­füg­bar; der Ver­trag wird unter­schrie­ben an die SVA retour­niert. Dabei han­delt es sich um einen umfang­rei­chen Ver­trag mit zahl­rei­chen Pflich­ten für den Arzt. Dazu die Beur­tei­lung des Rechts­exper­ten Johan­nes Zahrl, stell­ver­tre­ten­der Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK: „Diese Ver­ein­ba­rung ist rechts­wid­rig, denn Ein­zel­ver­träge im ver­trags­lo­sen Zustand sind rechtswidrig.“ 

Vari­ante 2) Die Ärzte sol­len Abrech­nun­gen wie bis­her an die SVA über­mit­teln. Die Beur­tei­lung von Johan­nes Zahrl: „Dabei bege­ben sich die Ärzte in die völ­lige Will­kür der SVA. Diese kann jeder­zeit ein­sei­tig die Hono­rare absen­ken oder auch den Ver­trag kün­di­gen.“ Auf der Home­page der SVA fin­det sich eine ent­spre­chende Hono­rar­ord­nung; dabei han­delt es sich um die alten Tarife, die um vier Pro­zent ange­ho­ben wur­den. „Pikan­ter­weise hat der SVA-Vor­stand genau die­ses Ange­bot im Sep­tem­ber abge­lehnt, was letzt­lich zur jet­zi­gen Situa­tion geführt hat.“ 

Vari­ante 3) Zes­sion = For­de­rungs­ab­tre­tung: Der Pati­ent hän­digt dem Arzt eine schrift­li­che Zes­si­ons­er­klä­rung aus, mit der der Pati­ent die Erstat­tungs­an­sprü­che an den Arzt abtritt. „Diese Vari­ante wird an der Büro­kra­tie schei­tern“, davon ist der Jurist Zahrl über­zeugt. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 10 /​25.05.2010