Pilot­pro­jekt zur E‑Medikation: Wie­ner zögern

25.11.2010 | Politik

Mit Anfang Dezem­ber 2010 star­ten die ers­ten drei Pilot­pro­jekte der E‑Medikation in aus­ge­wähl­ten Tei­len Öster­reichs. Beson­ders die Ärzte der betrof­fe­nen Wie­ner Bezirke hal­ten sich punkto Teil­nahme bis­land zurück.
Von Bir­git Oswald

Unter reger Teil­nahme der Bezirks­ärzte ver­such­ten E‑Me­di­ka­ti­ons-Exper­ten bei der Bezirks­ärz­te­sit­zung für den 21. und 22. Bezirk in Wien der herr­schen­den Skep­sis punkto Umset­zung des Pilot­pro­jek­tes ent­ge­gen­zu­wir­ken. Wäh­rend sich in den bei­den ande­ren Regio­nen Wels-Gries­kir­chen und Tirol-West 34 bezie­hungs­weise 47 Ärzte zur Teil­nahme am Pilot bereit erklärt haben, hal­ten sich die Wie­ner Ärzte der betrof­fe­nen Bezirke noch zurück. Laut INNO­MED-Umfrage wol­len 22 Pro­zent der Ärzte in den aus­ge­wähl­ten Bezir­ken teil­neh­men, 33 sind dage­gen und 45 Pro­zent haben sich noch nicht ent­schie­den.

Mit 1. Dezem­ber 2010 sol­len in den drei genann­ten Bun­des­län­dern die Pilot­ver­su­che zur geplan­ten E‑Medikation als ers­tes Teil­pro­jekt von ELGA an den Start gehen: drei Monate sind als „Anlauf­zeit“ vor­ge­se­hen; der Pilot­be­trieb selbst soll sechs Monate dau­ern, die dann auch eva­lu­iert wer­den und Auf­schluss über das wei­tere Vor­ge­hen und das öster­reich­weite Roll­out geben. Chris­tian Husek, Orga­ni­sa­tor der Ver­an­stal­tung, sieht im Pilot­pro­jekt die Gele­gen­heit, die Pra­xis­re­le­vanz der E‑Medikation zu tes­ten. Auch ELGA-Geschäfts­füh­re­rin Susanne Her­beck sieht Vor­teile: „Durch das Pro­jekt ist es Ärz­ten mög­lich, mehr über die Vor­me­di­ka­tion ihrer Pati­en­ten zu wis­sen, dadurch wer­den sie in der Medi­ka­ti­ons­ana­mnese unter­stützt“. Rudolf Hainz, Kuri­en­ob­mann-Stell­ver­tre­ter der Kurie nie­der­ge­las­sene Ärzte in der Ärz­te­kam­mer Wien, hob her­vor, dass die ÖÄK hin­ter dem Pro­jekt stehe, es dürfe aber „zu kei­ner finan­zi­el­len Belas­tung oder zeit­li­chen Ver­zö­ge­rung im Ordi­na­ti­ons­be­reich kom­men“.

Kon­kret wird der Stan­dard-Medi­ka­ti­ons­pro­zess im Pilot­pro­jekt beim nie­der­ge­las­se­nen Arzt wie folgt aus­se­hen: Für Pati­en­ten wird ein Infor­ma­ti­ons­fol­der mit allen wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen erstellt. Nach einer ein­ma­li­gen schrift­li­chen Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten (wie lange diese gilt, ist noch unklar) wer­den die Medi­ka­ti­ons­da­ten über das E‑Card Sys­tem gela­den; gespei­chert wer­den sie aber sepa­rat auf einem Arz­nei­mit­tel­konto. Kommt es zu einer neuen Medi­ka­men­ten­ver­ord­nung, muss die neue Medi­ka­tion mit der gespei­cher­ten Medi­ka­men­ten­liste abge­gli­chen wer­den; danach wird das Ergeb­nis der Wech­sel­wir­kungs­prü­fung ange­zeigt. Wird die­ses vom Arzt akzep­tiert, gilt die Medi­ka­tion als geprüft; ansons­ten wird die War­nung des Sys­tems auto­ma­tisch doku­men­tiert. Die neue Ver­ord­nung wird in der Daten­bank gespei­chert und das Rezept aus­ge­druckt. Auch der Pati­ent erhält einen Aus­druck über seine aktu­elle Medi­ka­tion. Falls beim Haus­arzt keine Prü­fung der Medi­ka­mente statt­ge­fun­den hat – etwa wegen einem Haus­be­such – obliegt es dem Apo­the­ker, die Prü­fung vor­zu­neh­men. Das gilt auch, wenn OTC-Prä­pa­rate abge­ge­ben werden.

Zahl­rei­che Zweifel

Hin­sicht­lich der Wech­sel­wir­kungs­prü­fung wur­den Befürch­tun­gen aus dem Publi­kum bezüg­lich eines gestei­ger­ten Zeit­auf­wands beim Rezep­tie­ren laut. Wie viel Zeit und Auf­wand durch die Prü­fung und durch zusätz­li­che Fra­gen der Pati­en­ten dazu tat­säch­lich auf­ge­wen­det wer­den muss, muss im Pilot­pro­jekt eva­lu­iert wer­den. Kri­ti­sche Stim­men der anwe­sen­den Ärzte betra­fen auch die tech­ni­sche Umset­zung des Pilot­pro­jekts: So war etwa vie­len Anwe­sen­den unklar, wie die E‑Medikationsdatenbank ein­wand­frei genutzt wer­den könnte – bei so vie­len Zugrif­fen auf das Sys­tem gäbe es schon bei der allei­ni­gen Nut­zung der E‑Card häu­fige Systemabstürze.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 22 /​25.11.2010