Öko­tool: Inter­net als Sparhilfe

10.09.2010 | Politik

Bis 2014 will der Haupt­ver­band – so sieht es auch das mit der Bun­des­re­gie­rung ver­ein­barte Kon­so­li­die­rungs­pa­ket vor – 1,7 Mil­li­ar­den Euro ein­spa­ren. Der „Rot­stift“ bei Arz­nei­mit­teln soll durch ein neues Öko­tool im Inter­net unter­stützt wer­den, das erst­mals Ärz­ten und Publi­kum glei­cher­ma­ßen zur Ver­fü­gung steht.
Von Ruth Mayr­ho­fer

Die Kran­ken­ver­si­che­rung hat mit der Bun­des­re­gie­rung eine aus­ga­ben­sei­tige Finanz­kon­so­li­die­rung ver­ein­bart. Im Zeit­raum von 2010 bis inklu­sive 2013 sol­len die Aus­ga­ben um ins­ge­samt 1,7 Mil­li­ar­den Euro weni­ger wach­sen als ursprüng­lich pro­gnos­ti­ziert. Eine wesent­li­che Rolle spie­len dabei die rund drei Mil­li­ar­den jähr­li­cher Kos­ten für Medi­ka­mente (2009: 2,84 Mil­li­ar­den Euro). Für Chris­toph Klein, stell­ver­tre­ten­der Gene­ral­di­rek­tor des Haupt­ver­ban­des, gilt dabei das „Grund­prin­zip, die Kos­ten­ent­wick­lung intel­li­gent zu dämp­fen – also ohne, dass dar­un­ter die Ver­sor­gungs­qua­li­tät lei­det“.

Um die Richt­li­nien über die öko­no­mi­sche Ver­schreib­weise (RöV) zu unter­stüt­zen, steht schon seit 2001 die Daten­bank „Öko­tool“ zur Ver­fü­gung, um den Ärz­ten eine medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­che Ver­gleichs­ba­sis zwi­schen ein­zel­nen Arz­nei­mit­teln zu geben. Die­ses Öko­tool wurde nun sei­tens des Haupt­ver­ban­des in Zusam­men­ar­beit mit der SVC (die für die Umset­zung der E‑Card zustän­dige Gesell­schaft) mit einer Inves­ti­ti­ons­summe von 90.000 Euro in eini­gen Punk­ten verbessert:

  • Freie (das heißt auch: kos­ten­lose) Zugäng­lich­keit des Öko­tools und des gesam­ten Erstat­tungs­ko­dex – damit auch jener Medi­ka­mente, für die keine Alter­na­ti­ven bestehen – im Inter­net (www.erstattungskodex.at). Die ent­spre­chen­den Infor­ma­tio­nen sind nicht nur für Ärzte, son­dern auch für alle ande­ren Inter­es­sier­ten abruf­bar. Für Ärzte bedeu­tet dies, dass der Zugang unab­hän­gig von ihrer Ordi­na­ti­ons­soft­ware ist.
  • Ab sofort erfolgt ein Update der Daten monat­lich (bis­her: ein­mal pro Quartal).
  • Die Web­site bie­tet eine über­sicht­li­che Dar­stel­lung der Ver­gleichs­grup­pen wirk­stoff­glei­cher bezie­hungs­weise wirk­stof­f­ähn­li­cher Prä­pa­rate sowie pra­xis­re­le­vante Zusatz­in­for­ma­tio­nen, wie etwa ver­schreib­bare Packungs­grö­ßen und Packungszahl.


Damit ist die­ses Öko­tool nun auch für jene (geringe Anzahl) von Ärz­ten ver­füg­bar, die über keine Ordi­na­ti­ons­soft­ware ver­fü­gen. Ebenso kann es sei­tens der Ärzte in Kran­ken­an­stal­ten und Ambu­lan­zen ver­wen­det wer­den. Die Ver­wen­dung des Öko­tools der bei­den letzt­ge­nann­ten Grup­pen liegt Chris­toph Klein beson­ders am Her­zen: „Bei der Ein­stel­lung im Spi­tal ist Kos­ten­be­wusst­sein beson­ders wich­tig, um die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte bei der anschlie­ßen­den Ver­schrei­bung zu unter­stüt­zen.“ Den größ­ten Vor­teil des „Öko­tool neu“ für Versicherte/​Patienten/​Interessierte sieht Klein in der Trans­pa­renz: „Jeder ver­nünf­tige Kon­su­ment denkt auch an den Preis. Gerade wir als Ver­wal­ter des Gel­des unse­rer Ver­si­cher­ten haben beste Qua­li­tät zu einem mög­lichst güns­ti­gen Preis ein­zu­kau­fen. Das sol­len die Men­schen auch nach­voll­zie­hen kön­nen.“

Ins­ge­samt soll die­ses neue Instru­ment – ohne die The­ra­pie­frei­heit der Ärzte ein­zu­schrän­ken – auch dazu bei­tra­gen, den Anteil der Gene­rika-Ver­ord­nun­gen in Öster­reich von der­zeit 40 auf mög­lichst 70 Pro­zent anzu­he­ben. Klein: „Wenn das gelingt, würde uns das ganz beson­ders freuen, denn jeder Pro­zent­punkt, den man zusätz­lich gewinnt, bedeu­tet ein bis zwei Mil­lio­nen Ein­spa­run­gen pro Jahr.“

So funktioniert’s

Die­ses Infor­ma­ti­ons­tool bie­tet nach Ein­gabe eines Pro­dukt­na­mens oder Wirk­stof­fes (jeweils min­des­tens vier Zei­chen) unter www.erstattungskodex.at eine Über­sicht über the­ra­peu­ti­sche Alter­na­ti­ven, sofern sol­che im Erstat­tungs­ko­dex vor­han­den sind.

Dabei hat man die Aus­wahl zwi­schen zwei Such­op­tio­nen: nach Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten sowie nach Wirk­stof­fen, die direkt auf­ruf­bar sind. In der Tref­fer­liste (maximal 100 Tref­fer wer­den ange­zeigt) erschei­nen alle Prä­pa­rate des Grü­nen und Gel­ben Berei­ches des aktu­el­len Erstat­tungs­ko­dex, die der Such­an­frage ent­spre­chen. Alle Stär­ken und Packungs­grö­ßen wer­den auf­ge­lis­tet. Wählt man den gewünsch­ten Wirk­stoff durch Ankli­cken, erschei­nen alle Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten, die die­sen Wirk­stoff beinhal­ten (sowohl Mono- als auch Kom­bi­na­ti­ons­prä­pa­rate). Auch Detail­in­for­ma­tio­nen zu den aus­ge­wähl­ten Pro­duk­ten sind abruf­bar. Für beide Auf­lis­tun­gen gilt: Haben meh­rere Arz­nei­mit­tel den glei­chen Kas­sen­preis pro Ein­heit, erfolgt die Anfüh­rung der Gleich­prei­si­gen alpha­be­tisch; beide erhal­ten die­selbe Platzierung.

Will man Ver­gleichs­pro­dukte suchen, klickt man auf das gesuchte Arz­nei­mit­tel; falls es ver­gleich­bare Prä­pa­rate gibt, öff­net sich ein bezie­hungs­weise öff­nen sich zwei neue Fens­ter: Im lin­ken Fens­ter wer­den alle Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten, die den glei­chen Wirk­stoff in der glei­chen Stärke beinhal­ten bezie­hungs­weise die glei­che Wirk­stoff­zu­sam­men­set­zung
auf­wei­sen (ATC-Code Ebene 5) und ver­gleich­bare Packungs­grö­ßen haben, ange­zeigt. Die Lis­tung erfolgt auf­stei­gend nach Kas­sen­preis pro Ein­heit. Farb­lich unter­legt sind jene Pro­dukte, die sich auf­grund des Her­stel­lungs­pro­zes­ses gering­fü­gig unterscheiden.

Im rech­ten Fens­ter wer­den – falls vor­han­den – alle Arz­nei­spe­zia­li­tä­ten mit einem ver­gleich­ba­ren Wirk­stoff bezie­hungs­weise einer ver­gleich­ba­ren Wirk­stoff­kom­bi­na­tion (ATC-Code Ebene 4) auf­ge­lis­tet – daher wird auch die Stär­ke­an­gabe in vie­len Fäl­len eine andere als beim Aus­gangs­prä­pa­rat sein. Die Ver­glei­che beru­hen dabei auf der von der Heil­mit­tel-Eva­lu­ie­rungs­kom­mis­sion fest­ge­setz­ten Ver­gleichs­ba­sis. Auch hier erfolgt die Lis­tung auf­stei­gend nach Kas­sen­preis pro Ein­heit, wobei sich die Auf­lis­tung nach der Preis­an­gabe über beide Fens­ter erstreckt.

Quelle: www.erstattungskodex.at (gekürzt)

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 17 /​10.09.2010