Nichtraucherschutz in Lokalen: Gesetz bleibt, Strafen härter

25.04.2010 | Politik

Das geltende Gesetz zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie will Gesundheitsminister Stöger nicht ändern. Bei einem Verstoß soll es ab 1. Juli 2010 lediglich härtere Strafen geben.
Von Birgit Oswald

Eine Änderung des Tabakgesetzes kommt für Gesundheitsminister Alois Stöger nicht in Frage, wie er kürzlich bei einer Pressekonferenz in Wien erklärte. Denn laut einer Umfrage des IFES, des Instituts für Empirische Sozialforschung, steht die Mehrheit der Bevölkerung hinter dem Gesetz. „Die österreichische Bevölkerung befürwortet das Tabakgesetz mehrheitlich, unter einer ganz zentralen Voraussetzung: Sie will, dass das Gesetz eingehalten wird“, so Stöger. 59 Prozent der befragten Österreicher sind laut der vom Ministerium in Auftrag gegebenen Studie für eine Fortsetzung des bisherigen Kurses in punkto Rauchverbot. 70 Prozent plädieren für räumlich getrennte Raucher- und Nichtraucher-Bereiche, 19 Prozent befürworten ein generelles Rauchverbot in Lokalen. Der Gesundheitsminister will sich allerdings für eine konsequente Durchsetzung des Tabakgesetzes und härtere Strafen bei Verstößen gegen den Nichtraucherschutz einsetzen.

15 Prozent der Angestellten der Gastronomie empfinden den Tabakrauch in der Gaststätte als belastend, 25 Prozent des Personals in dieser Branche sprechen sich für ein generelles Rauchverbot in Lokalen aus. Stöger dazu: „Der Arbeitnehmerschutz ist EU-Angelegenheit, die Bedingungen könnten durch EU-Druck steigen“. Ein EU-weites Rauchverbot in Lokalen ist folglich nicht auszuschließen. Deshalb begrüßt Stöger die Maßnahmen aller gastronomischen Betriebe, die jetzt schon auf Rauchfreiheit setzten; gesetzliche Änderungen in diese Richtung sind in dieser Legislaturperiode aber nicht vorgesehen. Der IFES-Studie zufolge wird die Zahl der Gäste, die aufgrund des Rauchverbots „verloren“ gegangen sind, durch die neu gewonnenen wieder aufgewogen (20 Prozent zu 19 Prozent).

Derzeit wird mehr als die Hälfte der Lokale als Raucherlokale geführt, 84 Prozent der Wirte haben bereits Raucherund Nichtraucher-Räume. 78 Prozent der Wirte planen eine gesetzeskonforme Aufteilung in Raucher- und Nicht-Raucher-Bereiche. „Es ist wichtig, dass die Gastronomie das Gesetz auch tatsächlich umsetzt, hier gibt es noch Verbesserungspotential. Klar ist: Ab 1. Juli muss das Tabakgesetz tatsächlich umgesetzt sein, da gibt es keine Ausreden mehr. Der Hauptraum hat der Nichtraucherraum zu sein“, so Stöger. Für die verstärkten Kontrollen, die den Bezirksverwaltungsbehörden unterliegen, will der Gesundheitsminister nicht mehr Beamte bestellen; individuell ausgerichtete Strafen, die „an die ökonomischen Gegebenheiten des jeweiligen Lokals angepasst sind“ sollen aber zur Einhaltung des Gesetzes beitragen. „Ab 1. Juli darf es kein Herumlavieren mehr geben. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, wird bestraft“, so Stöger.

Über die geplanten härteren Sanktionen gegenüber Wirten zeigt sich ÖÄK-Präsident Walter Dorner zwar erfreut, von der nachlässigen Umsetzung in der Gastronomie aber enttäuscht. „Es ist traurig, dass die Gastronomie trotz der langen Übergangsphase mehrheitlich nicht in der Lage war, die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen“, klagt Dorner. Für Arbeitnehmer seien die Regelungen immer noch nicht optimal. „Im Sinne der Gesundheitsvorsorge konsequent wäre ein generelles Rauchverbot – nicht zuletzt für die Beschäftigten in der Gastronomie“, betont Dorner. Durch die hohe Zahl der Raucher unter Jugendlichen und Erwachsenen in Österreich sieht er künftig eine immense finanzielle Belastung auf das Gesundheitssystem zukommen. „Neben einem generellen Rauchverbot wäre es daher sinnvoll, künftig deutlich mehr Mittel für die Prävention bereit zu stellen“, fordert Dorner.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 8 / 25.04.2010