Leser­briefe

10.11.2010 | Politik


Zur ÖÄZ Nr. 18 vom 25. Sep­tem­ber 2010 sind einige Leser­briefe in der Redak­tion ein­ge­langt.

State of the Art-Bei­trag „Ten­nis­ell­bo­gen“

Im sehr fun­dier­ten State-of-the-art-Arti­kel über Ten­nis­ell­bo­gen geht der Autor, Prof. Scha­bus, in den Schil­de­run­gen kon­ser­va­ti­ver The­ra­pie­mög­lich­kei­ten bei mani­fes­tem Schmerz­syn­drom ein­ge­hend auf die neu­es­ten The­ra­pie­mög­lich­kei­ten für Ten­nis-Spit­zen­sport­ler ein. Es steht jedoch eine wei­tere wir­kungs­volle, aber lei­der nicht erwähnte The­ra­pie­mög­lich­keit im Sinne einer nied­rig dosier­ten ent­zün­dungs- und schmerz­hem­men­den Strah­len­the­ra­pie zur Ver­fü­gung. Die Strah­len­the­ra­pie zur Behand­lung des Ten­nis­ell­bo­gens oder „Epi­kon­dy­lo­pa­thia humeri late­ra­lis“ (EPH) wurde bereits 1922 vom Bon­ner Ortho­pä­den A. Rich­arz ange­wandt. Die Ergeb­nisse der Strah­len­the­ra­pie bei EPH wur­den zusam­men­ge­fasst bei 1.910 Pati­en­ten aus 18 retro­spek­ti­ven und einer pro­spek­ti­ven Stu­die (Evi­denz-Level IIa). So geben 53 Pro­zent eine kom­plette, 31 Pro­zent eine par­ti­elle Schmerz­re­mis­sion an. Ein Nicht-Anspre­chen wurde ledig­lich von neun Pro­zent der Pati­en­ten ange­ge­ben. Über Jahre anhal­tende Schmerz­re­mis­sio­nen wer­den im Gegen­satz zu vie­len ande­ren kon­ser­va­ti­ven The­ra­pie­maß­nah­men in 50 Pro­zent der Fälle erzielt.

An unse­rem Strah­len­the­ra­pie-Insti­tut ver­wen­den wir meist ober­fläch­lich wir­kende Rönt­gen­strah­len (KV-Bestrah­lun­gen) mit­tels moder­ner Ort­ho­volt-Geräte oder (sel­te­ner) Elek­tro­nen und Pho­to­nen mit­tels Line­ar­be­schleu­ni­ger. Die The­ra­pie­form ist durch die nied­rige Dosie­rung (6 x 0,5–1 Gy, 2–3x/Woche) fak­tisch neben­wir­kungs­frei.

Eine weit ver­brei­tete Furcht vor einer mög­li­chen Tumor­in­duk­tion erscheint unbe­grün­det. Es konnte ein­deu­tig anhand von Mes­sun­gen gezeigt wer­den, dass durch die Ver­wen­dung moder­ner Geräte die pro Bestrah­lungs­se­rie anfal­lende Strah­len­ex­po­si­tion die jähr­li­che natür­li­che Strah­len­be­las­tung oder die Belas­tung durch dia­gnos­ti­sche Ver­fah­ren (CT, Durch­leuch­tung) nur unwe­sent­lich über­schrei­tet. Jeder Mensch hat im Laufe sei­nes Lebens eine Wahr­schein­lich­keit von rund vier Pro­zent, an einem Haut­tu­mor zu erkran­ken. Rein rech­ne­risch beträgt das sto­chas­ti­sche Risiko einer Haut­tu­mor-Ent­ste­hung auf­grund der Bestrah­lung nach circa 20 bis 30 Jah­ren 0,04 Pro­zent gegen­über der nicht-bestrahl­ten Bevöl­ke­rung. So erhöht sich das Haut­tu­mor­ri­siko von rund vier Pro­zent auf 4,04 Pro­zent. Dage­gen wird das Risiko star­ker, even­tu­ell töd­li­cher, gas­tro­in­testi­na­ler Kom­pli­ka­tio­nen (Ulkus, Blu­tung, Per­fo­ra­tion) durch die oft­mals emp­foh­le­nen nicht­ste­ro­ida­len Anti­rheu­ma­tika (NSAR) je nach Ein­nah­me­dauer um das Zwei- bis Drei­fa­che, bei gleich­zei­ti­ger Ein­nahme ande­rer, vor allem gerin­nungs­hem­men­der Medi­ka­mente um das bis zu Zehn- bis 15-Fache erhöht. Bereits nach 14-tägi­ger Ein­nahme lie­gen trotz Pro­to­nen­pum­pen­hem­mer-Ein­nahme bei 60 Pro­zent der Pati­en­ten muko­sale Reak­tio­nen vor. In einer pro­spek­ti­ven, kon­trol­lier­ten Stu­die wie­sen bei lang­jäh­ri­ger Ein­nahme bis zu 44 Pro­zent gegen­über 0 Pro­zent ohne NSAR schwere gas­tro­in­testi­nale Neben­wir­kun­gen auf. Dazu kom­men noch wei­tere poten­ti­elle schwere Neben­wir­kun­gen wie Nie­ren­ver­sa­gen oder Kno­chen­marks-Apla­sie, die wie die gas­tro­in­testi­na­len Kom­pli­ka­tio­nen rela­tiv rasch und nicht erst nach Jahr­zehn­ten auf­tre­ten. Die Risi­ko­be­rech­nun­gen führ­ten zu der Emp­feh­lung, dass Men­schen unter 35 Jah­ren nur nach spe­zi­el­ler Abwä­gung des Nut­zen-Risiko-Ver­hält­nis­ses bestrahlt wer­den soll­ten.

Die nied­rig dosierte Strah­len­the­ra­pie ist eine wir­kungs­volle, kos­ten­güns­tige und fast neben­wir­kungs­freie The­ra­pie­op­tion, die als nicht­in­va­sive The­ra­pie vor einer even­tu­el­len Ope­ra­tion zur Anwen­dung kom­men sollte.

Dr. Franz Böh­ler,
Univ. Doz. Dr. Alex­an­der de Vries
LKH Feldkirch/​Abteilung für Strah­len­the­ra­pie und Radio-Onkologie

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„Pfle­ge­geld – zwi­schen den Fron­ten“ und Kom­men­tar „Pfle­ge­geld­be­gut­ach­tung: Eti­ket­ten­schwin­del“ von ÖÄK-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner

Das Stel­len von umfas­sen­den medi­zi­ni­schen Dia­gno­sen, die wei­tere Ein­schät­zung der Ent­wick­lung eines krank­haf­ten Zustands­bil­des und der dar­aus ableit­ba­ren Beein­träch­ti­gun­gen in phy­si­scher als auch psy­chi­scher Hin­sicht war, ist und wird auch in Zukunft eine rein ärzt­li­che (sic!) Tätig­keit sein. Wer auch immer die­ses Prin­zip in Frage stellt, begibt sich unwei­ger­lich aufs Glatt­eis. Denn dafür bedarf es neben einer lang­jäh­ri­gen Aus­bil­dung auf höchs­tem Niveau einer gewis­sen beruf­li­chen Erfah­rung und der objek­ti­ven (!) Ein­schät­zung eines jeden ein­zel­nen Begutachtungsfalles.

Unmiss­ver­ständ­lich muss auch fest­ge­hal­ten wer­den, dass die Pflege im medi­zi­ni­schen All­tag eine wich­tige und unver­zicht­bare Rolle spielt. Aber frei nach dem sehr sinn­rei­chen Sprich­wort „Schus­ter, bleib bei dei­nen Leis­ten“ muss ein­gangs ange­spro­che­nes Prin­zip wei­ter­hin aus­schließ­lich Ärz­tin­nen und Ärz­ten vor­be­hal­ten sein!


Dr. Gerald Morolz

Völ­ker­markt

Die Redak­tion behält sich vor, Leser­briefe zu kürzen.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 21 /​10.11.2010