Gesund­heits-Irr­gar­ten: Kom­men­tar – Dr. Otto Pjeta

10.02.2010 | Politik


Gesund­heits-Irr­gar­ten

Von Otto Pjeta*

Gesund­heits­por­tale sind nichts ande­res als Gesund­heits­sei­ten, die – so wie viele andere Sei­ten im Web – Infor­ma­tio­nen anbie­ten, jedoch noch keine Rück­schlüsse über die Qua­li­tät der Inhalte zulas­sen. Auch an Gesund­heits­por­tale sind daher, unab­hän­gig davon, wer sie ein­rich­tet und betreibt, jene Qua­li­täts-Anfor­de­run­gen zu stel­len, die die ÖÄK auch bei sons­ti­gen Gesund­heits­por­ta­len gefor­dert hat: etwa die Serio­si­tät, Aktua­li­tät, die User-Freundlichkeit. 

Eine große – wenn nicht über­haupt die größte – Pro­ble­ma­tik sol­cher Gesund­heits­por­tale besteht darin, dass hier auch medi­zi­ni­sche Rat­schläge gege­ben wer­den, ohne eine per­sön­li­che Mit­ver­ant­wor­tung des­je­ni­gen, der den Rat erteilt, was im Extrem­fall bis hin zur Selbst­be­hand­lung gehen kann und im schlimms­ten Fall einen irrepa­ra­blen Gesund­heits­scha­den nach sich zieht – mit allen mög­li­chen medi­zi­ni­schen und recht­li­chen Konsequenzen. 

Was mir jedoch wesent­li­cher erscheint, ist die Inten­tion, damit die per­sön­li­chen ELGA-Befunde zu ver­wal­te­ten. Und hier sind die wirk­li­chen Fra­gen immer noch nicht gelöst: Was darf der Pati­ent? Soll er etwa Befunde oder Teile sei­ner Befunde aus sei­ner elek­tro­ni­schen Kran­ken­akte unsicht­bar machen kön­nen? Wie lange sol­len die Daten ins­ge­samt im Sys­tem sein? Irgend­wann sind Befunde über­holt: wer ent­schei­det, was wann und ob end­gül­tig archi­viert wird? 

Natür­lich macht es – im Zeit­al­ter der Elek­tro­nik – Sinn, wenn ein Ärzte-Fin­der ver­füg­bar ist. Aber: Eines kön­nen Gesund­heits­por­tale mit Sicher­heit nicht: die ver­trau­ens­volle Arzt-Pati­en­ten-Bezie­hung erset­zen. Womit die Gren­zen sol­cher Gesund­heits­sei­ten klar auf­ge­zeigt und ver­mut­lich in den meis­ten Fäl­len auch rasch erreicht sind. 

*) Dr. Otto Pjeta ist Prä­si­di­al­re­fe­rent für Qua­li­täts­si­che­rung in der ÖÄK

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2010