Kom­men­tar – Präs. Wal­ter Dor­ner: Etikettenschwindel!

25.09.2010 | Politik

Künf­tig wer­den nur noch Pfle­ge­per­so­nen die Begut­ach­tung für den Erhalt des Pfle­ge­gelds vor­neh­men – so soll es zumin­dest sein, wenn das ab 1. Okto­ber lau­fende Pilot­pro­jekt des Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums erfolg­reich ver­läuft. Im Rah­men die­ses Pro­jekts wer­den 80 Pfle­ge­per­so­nen, die der­zeit von einem ober­ös­ter­rei­chi­schen Rich­ter geschult wer­den, rund 1.000 Per­so­nen in Salz­burg, Tirol, Wien und im Bur­gen­land begutachten.

Dem Ver­neh­men soll es in Zukunft über­haupt so sein, dass nur noch die Erst-Begut­ach­tung für die Pfle­ge­geld­ein­stu­fung durch einen Arzt erfol­gen soll; alle neu­er­li­chen Begut­ach­tun­gen sol­len durch die neu geschul­ten Pfle­ge­kräfte erfol­gen. Nun, dass Pfle­ge­kräfte keine Dia­gno­sen stel­len kön­nen – auf­grund ihrer Aus­bil­dung – und dies auch nicht dür­fen – laut Ärz­te­ge­setz – steht wohl außer Frage.

Ich frage mich aber, wie das in der Pra­xis aus­se­hen soll, wenn Pfle­ge­kräfte das „Ärzt­li­che Gut­ach­ten” erstel­len – und wir Ärzte in die­sen Pro­zess gar nicht mehr ein­ge­bun­den sind. Im Prin­zip kann es doch eigent­lich nur so ablau­fen, dass Ärzte – so wie sie dies heute ohne­hin schon tun – auch die Pfle­ge­do­ku­men­ta­tion in ihr ärzt­li­ches Gut­ach­ten ein­flie­ßen las­sen. Denn auch wenn der Begriff „Pflegegeld”-Begutachtung auf den ers­ten Blick etwas Ande­res ver­mit­telt, so muss klar und deut­lich fest­ge­hal­ten wer­den, dass hier in ers­ter Linie medi­zi­ni­sche und nicht – wie der Begriff fälsch­li­cher­weise ver­mit­telt – pfle­ge­ri­sche Kri­te­rien von Rele­vanz sind.

Die Begut­ach­tung für den Erhalt und die Ein­stu­fung des Pfle­ge­gelds ist und bleibt eine ärzt­li­che Tätig­keit. Nur unsere lang­jäh­rige Aus­bil­dung und Erfah­rung gewähr­leis­ten, dass die hohe Qua­li­tät die­ser ärzt­li­chen Gut­ach­ten wei­ter­hin erhal­ten bleibt. Mir ist auch nach wie vor schlei­er­haft, was man mit die­ser Vor­gangs­weise bezweckt. Wo bleibt die ärzt­li­che Stel­lung­nahme? Will man auf diese Exper­tise ver­zich­ten und womög­lich Gut­ach­ter­ärzte damit einsparen?

Ich kann nur war­nen vor sol­chen Über­le­gun­gen. Denn mit dem Auf­bau von teu­ren Dop­pel­glei­sig­kei­ten wird es nicht getan sein: Wenn man sich in kri­ti­schen oder auch in dif­fi­zi­len Situa­tio­nen nicht mehr anders zu hel­fen weiß, dann doch die ärzt­li­che Erfah­rung und Kom­pe­tenz benö­tigt wird und diese im Nach­hin­ein ein­ge­holt wer­den muss, bringt das dem Sys­tem nichts an Ein­spa­run­gen. Im Gegen­teil: Es wird teu­rer und geht dar­über hin­aus zu Las­ten der Betrof­fe­nen, die dann noch län­ger auf das Pfle­ge­geld war­ten müssen.

Aus mei­ner jahr­zehn­te­lan­gen Tätig­keit als Spi­tals­arzt weiß ich sehr wohl um die Wich­tig­keit und den Stel­len­wert der Pflege. Aber es gibt ein­fach Dinge, die nur ein Arzt auf­grund sei­ner ärzt­li­chen Kom­pe­tenz machen kann: und dazu gehört nun ein­mal die Erstel­lung eines ärzt­li­chen Gutachtens.

Und eines muss auch klar sein: Ein ärzt­li­ches Gut­ach­ten wird jetzt und auch in Zukunft nur dann auch als sol­ches bezeich­net wer­den, wenn es ein Arzt erstellt hat. Dar­über gibt es keine Diskussion.

Kann wirk­lich irgend­je­mand in Öster­reich ernst­haft wol­len, dass Pfle­ge­kräfte ärzt­li­che Gut­ach­ten erstel­len? Wir Ärz­tin­nen und Ärzte sind dafür jeden­falls nicht zu haben.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2010