Inter­view – Gesund­heits­lan­des­rat Bern­hard Tilg: Opti­mie­rungs­be­darf gegeben

10.06.2010 | Politik

Tirols Gesund­heits­lan­des­rat Bern­hard Tilg erläu­tert seine Sicht zu den Arbeits­be­din­gun­gen in Tiro­ler Spi­tä­lern, den schwe­len­den Aus­bil­dungs-Defi­zi­ten, dem dro­hen­den Ärz­te­man­gel und den anhal­ten­den Kla­gen um die Pool­re­ge­lung. Das Gespräch führte Ruth Mayr­ho­fer.


ÖÄZ: Nach wie vor erscheint die Arbeits­si­tua­tion der Spi­tals­ärzte in Tirol ver­bes­se­rungs­wür­dig. Wel­che Schritte wer­den Sie kon­kret set­zen, um dar­auf posi­tiv ein­zu­wir­ken?

Tilg: Die öffent­li­chen Kran­ken­häu­ser in Tirol sind red­lich bemüht, die Vor­ga­ben des Kran­ken­an­stal­ten-Arbeits­zeit­ge­set­zes ein­zu­hal­ten. Es kommt hier jedoch immer wie­der zu Pro­ble­men. Ins­be­son­dere nach­träg­li­che Dienst­tau­sche der Ärzte unter­ein­an­der brin­gen eine ursprüng­lich arbeits­zeit­ge­setz­kon­form durch­ge­führte Dienst­pla­nung oft wie­der durch­ein­an­der. Aus mei­ner Sicht wäre eine öster­reich­weite Eva­lu­ie­rung der Hand­ha­bung bezie­hungs­weise der Aus­wir­kun­gen des Kran­ken­an­stal­ten-Arbeits­zeit­ge­set­zes sinn­voll, um dar­auf auf­bau­end all­fäl­lige Nach­jus­tie­run­gen vor­neh­men zu kön­nen. Frei­lich ist dabei der EU-recht­li­che Rah­men zu beach­ten. Ein wei­te­res Pro­blem sehe ich darin, dass es zuneh­mend weni­ger Aus­bil­dungs­stel­len gibt. Es ent­steht dadurch die Gefahr eines Ärz­te­man­gels, ins­be­son­dere im nie­der­ge­las­se­nen Bereich. Schon jetzt kön­nen einige Stel­len im nie­der­ge­las­se­nen Ver­trags­be­reich nicht nach­be­setzt wer­den. Das Land Tirol wird hier im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten in enger Koope­ra­tion mit den Trä­gern der Kran­ken­an­stal­ten dar­auf hin­wir­ken, recht­zei­tig die not­wen­di­gen Maß­nah­men zu ergrei­fen. Bezo­gen auf das Lan­des­kran­ken­haus – Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken – Inns­bruck ist es vor­dring­lich wich­tig, die finan­zi­el­len Rah­men­be­din­gun­gen, ins­be­son­dere betref­fend den Kli­ni­schen Mehr­auf­wand, außer Streit zu stel­len und nach­hal­tig zu sichern. Diese unge­klärte Situa­tion wirkt sich der­zeit pro­ble­ma­ti­sie­rend auf die ange­stell­ten Ärzte aus.

Noch sind in Tirols Spi­tä­lern Plan­stel­len unbe­setzt. Wann ist aus Ihrer Sicht mit einer „Voll­be­set­zung” zu rech­nen, um nicht nur eine opti­male Pati­en­ten­ver­sor­gung sicher­zu­stel­len, son­dern gleich­zei­tig, damit die Arbeits­zei­ten der Spi­tals­ärzte sich im gesetz­li­chen Rah­men bewe­gen?

Im Bereich der Lan­des­kran­ken­an­stal­ten sind mir keine Pro­bleme im Zusam­men­hang mit freien Plan­pos­ten bekannt. Frei wer­dende Stel­len wer­den in der Regel – um den Ver­sor­gungs­auf­trag zu gewähr­leis­ten – rasch nach­be­setzt. Pro­bleme hat es in der Ver­gan­gen­heit aller­dings mit den Stel­len der Medi­zi­ni­schen Uni­ver­si­tät gege­ben. Das hat sich in der letz­ten Zeit jedoch etwas gebes­sert. Um den Rah­men für die Arbeits­zei­ten der Spi­tals­ärzte bes­ser ein­hal­ten zu kön­nen, wird im Bereich der TILAK seit kur­zem ein neuer Weg gegan­gen, der auch bereits erste Erfolge zeigt und der bereits zu einem deut­li­chen Rück­gang bei den Arbeits­zeit­ver­let­zun­gen geführt hat. Die Situa­tion bei den bun­des­be­diens­te­ten Ärz­ten hängt nicht zuletzt auch mit der bereits ange­führ­ten Frage des kli­ni­schen Mehr­auf­wan­des zusammen. 

Mit wel­chen Her­aus­for­de­run­gen sehen Sie sich in die­sem Zusam­men­hang kon­fron­tiert?
Die Ein­hal­tung der Arbeits­zeit­be­stim­mun­gen ist in ers­ter Linie eine Her­aus­for­de­rung für die Rechts­trä­ger der Kran­ken­an­stal­ten, nicht zuletzt des­halb, weil der Umfang der Per­so­nal­aus­stat­tung natür­lich auch finan­zi­elle Aspekte hat. Dazu kommt, dass man nicht ver­ges­sen darf, dass das Errei­chen der Aus­bil­dungs­ziele in der Ärz­te­aus­bil­dung mit einer zuneh­men­den Anzahl von Ärz­ten bei annäh­rend gleich­blei­ben­den Fall­zah­len in bestimm­ten Fächern immer schwie­ri­ger wird, was sich spe­zi­ell in den chir­ur­gi­schen Fächern abzeich­net, wo es oft jetzt schon nicht leicht ist, in der vor­ge­ge­be­nen Zeit den für die Fach­arzt­aus­bil­dung vor­ge­schrie­be­nen OP-Kata­log zu absol­vie­ren bezie­hungs­weise die erfor­der­li­che Anzahl bestimm­ter Ope­ra­tio­nen nachzuweisen.

Wie könnte man Ihren Vor­stel­lun­gen nach die Ärzte in den Kran­ken­an­stal­ten admi­nis­tra­tiv ent­las­ten, um eine ver­bes­serte Ver­sor­gung der Pati­en­ten zu gewähr­leis­ten? 
Der zuneh­mend admi­nis­tra­tive Auf­wand hängt nicht zuletzt auch damit zusam­men, dass die Ärzte ihre Tätig­kei­ten aus juris­ti­schen Grün­den immer genauer doku­men­tie­ren müs­sen, zumal die Inan­spruch­nahme der Gerichte durch Pati­en­ten – einem inter­na­tio­na­len Trend fol­gend – auch in Öster­reich stark zuge­nom­men hat. Abhilfe könnte dem mög­li­cher­weise mit dem Ein­satz einer eige­nen Berufs­gruppe, näm­lich medi­zi­ni­schen Doku­men­ta­ti­ons­as­sis­ten­ten, geschaf­fen wer­den. Der­ar­tige Stel­len müss­ten – nach Klä­rung der berufs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen – jedoch aus bud­ge­tä­ren Grün­den nicht zusätz­lich, son­dern in einem gewis­sen Abtausch mit den Arzt­stel­len geschaf­fen wer­den, um die Finan­zier­bar­keit zu gewähr­leis­ten. Über­le­gun­gen dazu gibt es schon län­ger, bis­lang schei­terte eine flä­chen­de­ckende Umset­zung aber noch an der Bereit­schaft zum Stellenabtausch.

Nach wie vor gibt es am LKH Inns­bruck Que­re­len wegen der Auf­tei­lung der Pri­vat­gel­der, also der Auf­tei­lung zwi­schen Pri­ma­rii und nach­ge­ord­ne­ten Ärz­ten. Eine ver­nünf­tige Rege­lung dafür wurde schon mehr­fach auch von der Ärz­te­kam­mer urgiert. Wann darf man mit einer Ent­schei­dung rech­nen?
In die­sem Zusam­men­hang muss man zunächst beto­nen, dass es sich bei den Pri­vat­gel­dern – der gesetz­li­chen Rege­lung zufolge – um zivil­recht­li­che For­de­run­gen der Pri­mar­ärzte han­delt. Den For­de­run­gen der nach­ge­ord­ne­ten Ärzte wurde mit der letz­ten Geset­zes­no­velle durch die adap­tier­ten Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Poo­l­an­teile ver­sucht ent­ge­gen­zu­kom­men. Trotz­dem muss gese­hen wer­den, dass die Rege­lun­gen über Arzt­ho­no­rare im Span­nungs­feld der Inter­es­sen von Pati­en­ten, Pri­mar­ärz­ten, nach­ge­ord­ne­ten Ärz­ten, Ärz­te­kam­mern, Pri­vat­ver­si­che­run­gen bezie­hungs­weise Trä­gern von Kran­ken­an­stal­ten getrof­fen wer­den müs­sen. Es zeigt sich hier deut­lich, dass wohl nur sehr schwer jemals eine Rege­lung getrof­fen wer­den kann, die den Ansprü­chen all die­ser Inter­es­sens­grup­pie­run­gen gerecht wird und die vor allem auch die Gepflo­gen­hei­ten der Ver­gan­gen­heit nicht abrupt son­dern in einer adäqua­ten Über­gangs­frist so ändert, dass damit auch ein zumut­ba­rer Ein­griff in die Rechte von jenen Per­so­nen erreicht wer­den kann, bei denen es im Zuge von Neu­re­ge­lun­gen zu Ver­schlech­te­run­gen kommt. Ich muss jedoch fest­hal­ten, dass die Vor­ga­ben der ein­schlä­gi­gen Novelle des Kran­ken­an­stal­ten­ge­set­zes im Rah­men des Lan­des­kran­ken­hau­ses Inns­bruck nach müh­sa­men Dis­kus­sio­nen und Ver­hand­lun­gen umge­setzt wer­den konnte. Die Hand­ha­bung der Pool­re­ge­lun­gen erfolgt jedoch bei den ein­zel­nen Kli­ni­ken unter­schied­lich. Hier besteht durch­aus bei ein­zel­nen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten Optimierungsbedarf.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 11 /​10.06.2010