Inter­view – Dr. Lothar Fied­ler: Fach­arzt als Hausarzt

25.10.2010 | Politik

Das neue Haus­arzt­mo­dell wirft auch einige Fra­gen auf. So zum Bei­spiel, wie künf­tig der Spa­gat zwi­schen Fach­arzt und Haus­arzt mög­lich sein kann. Lothar Fied­ler, Inter­nist und geschäfts­füh­ren­der Obmann der Bun­des­sek­tion Fach­ärzte der ÖÄK, gibt im Gespräch mit Bir­git Oswald Antworten.


ÖÄZ: Das Haus­ärz­te­mo­dell sieht vor, dass der Haus­arzt seine Pati­en­ten zu Fach­ärz­ten über­weist. Wel­che Fach­ärzte sol­len und kön­nen zukünf­tig direkt vom Pati­en­ten ange­steu­ert wer­den?

Fied­ler: Pri­mär ist es ange­dacht, dass jeder Pati­ent einen Haus­arzt fest­legt. Meist wird es ein All­ge­mein­me­di­zi­ner sein, manch­mal auch ein Inter­nist, im Prin­zip jeder Fach­arzt, oft ein Kin­der­arzt. An den Haus­arzt, den sich der Pati­ent aus­ge­sucht hat, sol­len alle medi­zi­ni­schen Infor­ma­tio­nen, alle Befunde geschickt wer­den, damit die­ser immer Bescheid weiß, ganz egal, wohin sich der Pati­ent gewandt oder woher er eine medi­zi­ni­sche Leis­tung erhal­ten hat. Auf die­sem Weg wird es dem Haus­arzt mög­lich, den Pati­en­ten durch das Gesund­heits­sys­tem zu lot­sen und für ihn zu koor­di­nie­ren. Es kann aber auch sein, dass ein Pati­ent sei­nen HNO-Arzt als Haus­arzt angibt, weil er eben ein ganz spe­zi­el­les HNO-Pro­blem, wie etwa Stimm­band­krebs, hat. Hier muss berück­sich­tigt wer­den, dass der Pati­ent häu­fig zu Kon­trol­len gehen muss, ohne sich vor­her über­wei­sen zu las­sen.

Es gibt Fach­ärzte wie etwa den Gynä­ko­lo­gen oder Augen­arzt, die rou­ti­ne­mä­ßig jähr­lich kon­sul­tiert wer­den. Unter­lie­gen auch Befunde sol­cher Fach­ärzte der haus­ärzt­li­chen Ver­wal­tung?

Ja, außer der Pati­ent möchte das nicht. Das muss dann auch zur Kennt­nis genom­men wer­den, aber prin­zi­pi­ell ist es natür­lich für den Pati­en­ten zum Vor­teil, wenn sein Ver­trau­ens­arzt alle Befunde zur Ver­fü­gung hat und so über bestehende Krank­hei­ten, die gesamte Medi­ka­tion etc. Bescheid weiß.

Ist für diese Rou­ti­ne­be­su­che dann im Vor­feld auch eine Über­wei­sung vom Haus­arzt erfor­der­lich?
Da muss man abklä­ren, in wel­cher Form das Haus­arzt­mo­dell von der Poli­tik und den Sozi­al­ver­si­che­run­gen ange­nom­men wird. Bei einer Reihe von Sozi­al­ver­si­che­run­gen gibt es in man­chen Bun­des­län­dern einen beschränk­ten Zugang zum Fach­arzt, außer mit Über­wei­sung. Zumin­dest muss jeder Pati­ent auto­ma­tisch einen Zugang zu zwei Fach­ärz­ten haben, wo er dann von sei­nem Haus­arzt keine Über­wei­sung for­dern muss. Wel­chen der Fach­ärzte der Pati­ent sich wählt, wird viel­leicht in jedem Quar­tal ein ande­rer sein. Der Augen­arzt wird wahr­schein­lich ein­mal im Jahr besucht wer­den. In einem Quar­tal kann dann bei­spiels­weise der Augen­arzt und HNO-Arzt auf­ge­sucht wer­den und im nächs­ten Quar­tal der Gynä­ko­loge oder Inter­nist. Soll­ten wei­tere Fach­arzt­kon­sul­ta­tio­nen not­wen­dig sein, wird sich der Pati­ent eine Über­wei­sung vom Haus­arzt holen müs­sen. In jedem Quar­tal kann der Pati­ent auch wie bis­her nur zu einem All­ge­mein­me­di­zi­ner gehen.

Wie ist gesi­chert, dass der Pati­ent nicht von sich aus meh­rere Fach­ärzte pro Quar­tal besucht?
Auf der E‑Card sind Ver­merke, so wird auch jetzt bereits ‚gesteu­ert’. Beim Ste­cken der E‑Card erscheint eine Mel­dung, wel­che eine Kas­sen­ab­rech­nung blo­ckiert. In die­sem Fall muss eine Über­wei­sung vom dekla­rier­ten Haus­arzt geholt wer­den, die­ser kann unli­mi­tiert zu Fach­ärz­ten überweisen.

Warum ist die Koor­di­na­ti­ons­funk­tion im Haus­arzt­mo­dell so zen­tral?
Es geht darum, dass der Pati­ent sich nicht von selbst zwi­schen dem Haus­arzt und dem Fach­arzt bewe­gen muss. Hier geht es auch um medi­zi­ni­sche Kom­pe­tenz, da der Pati­ent kaum dazu im Stande ist, zu ent­schei­den, bei wel­chem Fach­arzt er die ent­spre­chende und not­wen­dige Behand­lung für das jewei­lige Pro­blem bekommt. Natür­lich kann der Pati­ent bei eini­gen Fach­ärz­ten wie dem Augen­arzt oder dem Gynä­ko­lo­gen abschät­zen, mit wel­chen Anlie­gen er diese auf­zu­su­chen hat. Bei kom­ple­xe­ren Krank­heits­bil­dern obliegt diese Ent­schei­dungs­kom­pe­tenz aber sei­nem Ver­trau­ens­arzt, sei­nem Haus­arzt.

Wenn auch Fach­ärzte als Haus­ärzte fun­gie­ren kön­nen, wer­den diese ebenso wie All­ge­mein­me­di­zi­ner Haus­be­su­che täti­gen?

Wenn sich ein Fach­arzt als Haus­arzt zur Ver­fü­gung stellt, dann wird er das gege­be­nen­falls auch tun. Aber es ist auch jetzt nicht gesi­chert, dass ein All­ge­mein­me­di­zi­ner Haus­be­su­che macht.

Was wird der nächste Schritt bezüg­lich des Haus­arzt­mo­dells sein?

Die Poli­tik muss das Modell anneh­men. Die Aus­ar­bei­tung liegt dann im Detail.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 20 /​25.10.2010