Inter­view – Dr. Johan­nes Stein­hart: Fun­da­men­ta­ler Vertrag

25.10.2010 | Politik

Der Grup­pen­pra­xis-Gesamt­ver­trag ohne Tarif­ab­schläge ist nach Ansicht von Johan­nes Stein­hart, Kuri­en­ob­mann der nie­der­ge­las­se­nen Ärzte der Ärz­te­kam­mer für Wien, der Kern­punkt des neuen Ver­tra­ges mit der Wie­ner GKK, wie er im Gespräch mit Agnes M. Mühl­gas­s­ner erklärt.


ÖÄZ: In einer ers­ten Reak­tion nach dem Ver­trags­ab­schluss haben Sie von einem ‚wirk­lich guten Kom­pro­miss’ gespro­chen. Wenn man sich die Details anschaut, bekommt man den Ein­druck, dass das Ergeb­nis viel mehr als ein Kom­pro­miss ist.

Stein­hart: Jein, weil es für 2010 keine Tarif­er­hö­hung gibt und für 2011 und 2012 wird die Tarif­er­hö­hung erst jeweils mit 1. April wirk­sam. Was die rein finan­zi­elle Seite betrifft, ist es also durch­aus als Kom­pro­miss zu bezeich­nen. Aber auf der ande­ren Seite ste­hen hier so viele struk­tu­relle Dinge gegen­über, dass der Gesamt­ab­schluss ein für uns durch­aus akzep­ta­bles Ergeb­nis ist.

Wel­ches Ergeb­nis hat einen beson­de­ren Stel­len­wert?
Also der Grup­pen­pra­xis-Gesamt­ver­trag ohne Tarif­ab­schläge ist eigent­lich das Fun­da­men­talste bei die­sen Ver­hand­lun­gen und auch der Kern­punkt. In Zei­ten, in denen eine Kasse finan­zi­elle Schwie­rig­kei­ten hat, ist es umso wich­ti­ger, struk­tu­relle Maß­nah­men zu set­zen wie die Ärzte-GmbH ohne Tarif­ab­schläge.

War das eine Con­di­tio sine qua non?

Ja, das war eine Con­di­tio sine qua non für den gesam­ten Abschluss.

Glau­ben Sie, ist es den Ärz­ten gegen­über ver­tret­bar, dass es 2010 keine Tarif­er­hö­hung gibt?

Es gibt eine Hono­rar­er­hö­hung für 2010 und zwar 2,33 Pro­zent auf die Hono­rar­summe des vier­ten Quar­tals und das für jeden nie­der­ge­las­se­nen All­ge­mein­me­di­zi­ner und für jeden all­ge­mei­nen nie­der­ge­las­se­nen Fach­arzt.

Nor­ma­ler­weise lau­fen die Ver­hand­lun­gen mit der Gebiets­kran­ken­kassa mit ent­spre­chen­dem Getöse ab. Wieso die­ses Mal nicht?

Der Zeit­punkt war ein guter. Es hat sicher­lich eine Rolle gespielt, dass zehn Tage spä­ter in Wien eine Land­tags­wahl statt­ge­fun­den hat und dass der 30. Sep­tem­ber der letzt­mög­li­che Ter­min für eine Kün­di­gung des Ver­tra­ges zum 31. Dezem­ber war. Somit waren beide Sei­ten daran inter­es­siert, hier zu einem guten Ende zu kommen.

Ein wei­te­res Novum ist, dass der Ver­trag für drei Jahre abge­schlos­sen wurde. Von wem ist die Initia­tive dafür aus­ge­gan­gen?
Das war die Wie­ner Ärz­te­kam­mer, weil es uns wich­tig war, den Ärz­ten län­ger­fris­tig Hono­rar­si­cher­heit und Pla­nungs­si­cher­heit zu geben und nicht jedes Jahr auf’s Neue mit Säbel­ras­seln und Droh­ge­bär­den eine Situa­tion her­bei­zu­füh­ren, die im End­ef­fekt nur Unsi­cher­heit mit sich bringt.

Nun ist in Wien ja etwas gelun­gen, wor­über auf Bun­des­ebene noch dis­ku­tiert wird: und zwar ist die Alters­grenze von 70 Jah­ren für Kas­sen­ver­trags­ärzte vor­erst gekippt wor­den.

Wir haben das Ganze ein­mal um acht Jahre ver­scho­ben. Das heißt: Bis 1.1.2019 ist das Ganze weg vom Tisch. In der Zwi­schen­zeit wer­den wir ver­su­chen, öster­reich­weit eine Lösung her­bei­zu­füh­ren. Sollte das nicht gelin­gen, müs­sen wir spä­tes­tens in fünf Jah­ren mit der WGKK erneut ver­han­deln, denn dann könnte die Situa­tion – den­ken Sie an den abseh­ba­ren Ärz­te­man­gel – wie­der eine ganz andere sein.

Stich­wort elek­tro­ni­sche Arbeits-Unfä­hig­keits­mel­dung, EAuM: Hier bekom­men die Wie­ner Ärzte erst­mals Geld für eine EDV-Leis­tung, die sie erbrin­gen. Ist das als Signal zu ver­ste­hen?

Wir sehen darin einen Mei­len­stein in der Abgel­tung von elek­tro­ni­schen Leis­tun­gen. All diese E‑Card-Appli­ka­tio­nen hel­fen der Sozi­al­ver­si­che­rung spa­ren, kos­ten der Ärz­te­schaft aber Geld. Hier war von uns seit jeher die For­de­rung, dass es zu einer adäqua­ten finan­zi­el­len Abgel­tung kom­men muss und diese ist mit 1.250 Euro für die EAuM gege­ben, noch dazu wo ja die EAuM durch­aus eine Erleich­te­rung in der Ordi­na­tion mit sich bringt.

Wieso gibt es bei der Imple­men­tie­rung der Kin­der- und Jugend­psych­ia­trie eine drei­jäh­rige Über­gangs­frist? Das erscheint ange­sichts der aktu­el­len gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lun­gen nicht ganz nach­voll­zieh­bar.

Weil die Wie­ner Gebiets­kran­ken­kasse wie auch schon in den letz­ten Jah­ren nicht bereit war, im nie­der­ge­las­se­nen Bereich ent­spre­chende Struk­tu­ren zu schaf­fen. Das Maxi­mum, das erreich­bar war, war jetzt ein­mal ein Kos­ten­zu­schuss für 2011 für die Pati­en­ten. Wir haben das wei­tere Pro­ce­dere ver­ein­bart, dass bis 2012 einen Tarif­ka­ta­log vor­sieht und 2013 soll es ent­spre­chende Plan­stel­len geben.

Wo muss unbe­dingt nach­ge­bes­sert wer­den?

Natür­lich hät­ten wir bei der Kin­der- und Jugend­psych­ia­trie gerne gehabt, dass wir schon nächs­tes Jahr Kas­sen­plan­stel­len aus­schrei­ben kön­nen. Jetzt haben wir ein Pro­ce­dere fest­ge­legt. Mehr als die­ser Kom­pro­miss war nicht möglich.

Die Details des Vertrages

  • Mit Aus­zah­lung des 4. Quar­tals 2010 wird ein Hono­rar­zu­schlag für alle All­ge­mein­me­di­zi­ner und all­ge­mei­nen Fach­ärzte in der Höhe von 2,33 % der abge­rech­ne­ten Summe zur Anwei­sung gebracht.
  • Die Tarife der All­ge­mein­me­di­zi­ner und all­ge­mei­nen Fach­ärzte sowie der Patho­lo­gen wer­den per 1. 4. 2011 um 2,05% erhöht.
  • Die Tarife der All­ge­mein­me­di­zi­ner und all­ge­mei­nen Fach­ärzte, sowie der Patho­lo­gen wer­den per 1. 4. 2012 um 2,05% erhöht. Sollte die Infla­ti­ons­rate über die­sem Wert lie­gen, wer­den die Tarife jeden­falls um die Infla­ti­ons­rate erhöht.
  • Für die Fach­grup­pen Labor und Radio­lo­gie wur­den in Abspra­che mit den jewei­li­gen Fach­grup­pen geson­derte Rege­lun­gen ver­ein­bart.
  • Die Kos­ten für die Ver­wen­dung der EAuM (Elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­mel­dung) wer­den jedem All­ge­mein­me­di­zi­ner mit 1.250 Euro abge­gol­ten! Eine Ver­pflich­tung zur Ver­wen­dung des EAuM Sys­tems tritt erst mit
    1. 1. 2015 ein!
  • Per 1. 1. 2011 wird ein neuer Grup­pen­pra­xis­ge­samt­ver­trag (inkl. Ärzte-GmbH) ohne jeg­li­che Tarif­ab­schläge abgeschlossen!
  • Die 70-Jah­res-Alters­grenze für Kas­sen­ärzte wurde vor­erst bis 2018 ver­scho­ben. In der Zwi­schen­zeit soll eine öster­reich­weite, ver­träg­li­che Lösung gefun­den wer­den, die auch Ordi­na­ti­ons­ab­löse-Rege­lun­gen für Ein­zel- und Grup­pen­pra­xen beinhal­ten soll.
  • Die Akon­tie­rungs-Pro­zent­sätze der Kas­sen­ho­no­rare wer­den wie folgt abge­än­dert:
    1. Monat 50%, 2. und 3. Monat jeweils 25% (bis­her 3 x 33%). Damit kommt es zur Erhö­hung der Liquidität!
  • Die aktu­elle Gesamt­zahl der Kas­sen­plan­stel­len wird jeden­falls bis 2015 nicht mehr reduziert!
  • Ordi­na­ti­ons­über­gabe: Bei Nicht­über­nahme des Ordi­na­ti­ons­stand­or­tes kön­nen Über­ge­ber und Über­neh­mer bis zu 36 Monate par­al­lel arbeiten.
  • Die Kin­der­psych­ia­trie wird in das Kas­sen­sys­tem beim Wahl­arzt­kos­ten­rück­ersatz auf­ge­nom­men.
  • Eine Taskforce für täg­lich auf­tre­tende Pro­bleme in der Bezie­hung zwi­schen WGKK und Ärz­te­kam­mer wird ein­ge­rich­tet.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 20 /​25.10.2010