Inter­view – Univ. Prof. Dr. Chris­tian Kol­bit­sch: Der Zukunft angepasst

10.03.2010 | Politik


Der Zukunft angepasst!

Jeder Kan­di­dat, der die öster­rei­chi­sche Fach­arzt­prü­fung für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin able­gen möchte, muss ab 2010 zuvor den ers­ten Teil der Euro­päi­schen Diplom­prü­fung absol­vie­ren, wie der Vor­sit­zende des Prü­fungs­aus­schus­ses für die öster­rei­chi­sche Fach­arzt­prü­fung Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin, Univ. Prof. Chris­tian Kol­bit­sch, infor­miert.


ÖÄZ: Warum gibt es diese Neue­rung?

Kol­bit­sch: Bereits bis­her leg­ten mehr als 90 Pro­zent aller Kan­di­da­ten für die Fach­arzt­prü­fung Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin im Vor­feld die EDA Part I‑Prüfung ab, die von der Euro­pean Society of Anaes­the­sio­logy abge­hal­ten wird. Mit der Ein­bin­dung in die öster­rei­chi­sche Fach­arzt­prü­fung erleich­tern wir den jun­gen Kol­le­gen den Weg durch die Prüfung. 

Wie viele Kan­di­da­ten bestehen die Fach­arzt­prü­fung im Durch­schnitt?
Die Bestehens­rate liegt der­zeit zwi­schen 90 und 95 Pro­zent. Genauer auf­ge­schlüs­selt zei­gen sich aller­dings deut­lich Vor­teile für jene Kan­di­da­ten, die zuvor EDA Part I abge­legt haben, was ja bis­her nicht vor­ge­schrie­ben war. Die Bestehens­rate der EDA Part I‑Kandidaten liegt zwi­schen 95 und 100 Pro­zent. Dage­gen bestehen von jenen, die die euro­päi­sche Prü­fung im Vor­feld nicht abge­legt haben, ledig­lich 70 bis 85 Prozent. 

Warum muss man EDA Part I nicht bestehen, wird aber zur Fach­arzt­prü­fung trotz­dem zuge­las­sen?
Wir woll­ten den Kan­di­da­ten ent­ge­gen kom­men, da ohne­hin die Mehr­zahl der Prüf­linge die euro­päi­sche Diplom­prü­fung absol­viert. Wir wol­len aber nie­man­den unnö­tig unter Druck set­zen. Des­halb gilt für jene Kan­di­da­ten, die EDA Part I nicht bestehen, die ursprüng­li­che Prü­fungs­re­ge­lung mit acht zu lösen­den Fallbeispielen. 

Warum lie­gen die Nicht­be­stehens­ra­ten bei der Fach­arzt­prü­fung bei jenen Kan­di­da­ten, die EDA Part I bis­her nicht abge­legt haben, doch rela­tiv hoch?
Jene Kan­di­da­ten, die in der Ver­gan­gen­heit die EDA Part I‑Prüfung absol­viert haben, wie­sen eine brei­tere und struk­tu­rier­tere Durch­drin­gung des Faches auf, als jene, die bis­her aus­schließ­lich zur öster­rei­chi­schen Fach­arzt­prü­fung ange­tre­ten sind. Das ist eben­falls einer der Gründe, warum wir ab 2010 den ers­ten Teil der Euro­päi­schen Diplom­prü­fung in den vor­ge­schrie­be­nen Prü­fungs­ab­lauf inte­griert haben. 

Wie kön­nen sich Kan­di­da­ten opti­mal auf die Prü­fung vor­be­rei­ten?
Es gibt keine aner­kann­ten Vor­be­rei­tungs­kurse auf die Fach­arzt­prü­fung. Die Aus­bil­dungs­block­kurse in Salz­burg sind Teil des vor­ge­schrie­be­nen Aus­bil­dungs-Cur­ri­cu­lums. Aller­dings ist klar, dass sich die Kan­di­da­ten dar­über hin­aus natür­lich auch selbst­stän­dig in das Fach ver­tie­fen müs­sen. Lite­ra­tur­emp­feh­lun­gen zum Selbst­stu­dium gibt es auf der Web­site der Öster­rei­chi­schen Gesell­schaft für Anäs­the­sie und Inten­siv­me­di­zin sowie auf der Web­site der Euro­pean Society of Anaesthesiology. 

Die Euro­päi­sche Diplom­prü­fung für Anäs­the­sio­lo­gie und Inten­siv­me­di­zin besteht aus zwei Tei­len. Wel­che Vor­teile bie­ten sich für Anäs­the­sis­ten, die die gesamte Prü­fung abge­legt haben?
Neben dem brei­ten Wis­sen, über das die Kan­di­da­ten ver­fü­gen, wenn sie die gesamte Euro­päi­sche Diplom­prü­fung erfolg­reich abge­legt haben, erhö­hen sich dadurch natür­lich die Chan­cen, sich erfolg­reich auf einem gesamt­eu­ro­päi­schen aber auch inter­na­tio­na­len Arbeits­markt zu posi­tio­nie­ren.

Prü­fungs­ab­lauf:

Ab 1. Juni 2010 besteht die Fach­arzt­prü­fung Anäs­the­sio­lo­gie und Inten­siv­me­di­zin aus:

1) Einem theo­re­ti­schen Mul­ti­ple Choice Test im Rah­men der euro­päi­schen EDA Part I‑Prüfung. Das Antre­ten bei der EDA Part I‑Prüfung ist Vor­aus­set­zung zur Zulas­sung bei der ÖÄK-Fach­arzt­prü­fung. Das Bestehen der EDA Part I‑Prüfung ist nicht Vor­aus­set­zung für einen Antritt zur ÖÄK-Facharztprüfung.

2) einer struk­tu­rier­ten münd­li­chen ÖÄK-Fach­arzt­prü­fung, bei wel­cher jeder Kan­di­dat vier theo­re­ti­sche und vier prak­ti­sche Fall­bei­spiele (bei posi­ti­vem Absol­vie­ren von EDA Part I ver­kürzt auf vier prak­ti­sche Fall­bei­spiele) lösen muss.

Die Prü­fungs­ge­bühr für alle Teile der Prü­fung beträgt ab 1. Jän­ner 2010 ins­ge­samt 780 Euro. Die Kos­ten für das Antre­ten bei der EDA Part I‑Prüfung wer­den ein­ma­lig auf die Prü­fungs­ge­bühr gutgeschrieben.

Tipp:
www.oegari.at
www.euroanesthesia.org

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 5 /​10.03.2010