Elektronische Gesundheitsakte: ELGA-Gesetz im kommenden Jahr

25.03.2010 | Politik

Mit ELGA dürfte es ernst werden; Die Gesetzesänderungen für die Elektronische Gesundheitsakte ELGA werden spätestens mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
Von Kurt Markaritzer

Sektionsleiter Clemens Martin Auer vom Gesundheitsministerium präsentierte diesen Zeitplan kürzlich bei einer Diskussionsveranstaltung in Wien. Das Gesundheitsministerium arbeitet gemeinsam mit der kürzlich gegründeten ELGA GmbH an einer Novelle des Gesundheits-Telematikgesetzes, das in der neuen Form den Rahmen für die Einführung von ELGA bilden wird. Zeitgleich werden zentrale Elemente von ELGA vorbereitet, vor allem der Patienten-Index und der Index der Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen. Auer: „Die größte Hürde bei dem Gesetz ist der Schutz der Patientendaten, denn die Datenschützer stehen dem Projekt der elektronischen Gesundheitsakte sehr kritisch gegenüber.“ In dem novellierten Gesetz soll nunmehr festgehalten werden, dass die Gesundheitsdaten der höchsten Sicherheitsstufe unterliegen, dass ihr Austausch aber im öffentlichen Interesse liegt. Der Sektionsleiter: „Wenn das im Gesetzesentwurf steht, müssten die Datenschützer dieses öffentliche Interesse widerlegen. Weil ELGA der Verbesserung von Diagnose und Therapie dient, wird ihnen das aber wohl kaum gelingen.“

Bereits im heurigen Jahr werden Pilotprojekte gestartet, sagte Susanne Herbek, Geschäftsführerin der ELGA GmbH. Ab Herbst wird in Tirol, Oberösterreich und Wien die E-Medikation anlaufen, die lange und heftige Diskussionen ausgelöst hatte. Herbek betonte, die Standesvertreter hätten zu einer Einigung gefunden. Mit der E-Medikation können Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser über die E-Card sehen, welche Medikamente beziehungsweise Wirkstoffe der Patient schon einnimmt, wobei die Ärzte auch erkennen können, welche freiverkäuflichen Medikamente ein Patient konsumiert. Das System soll grundsätzlich alle Österreicher einbeziehen und verpflichtend sein. Sektionsleiter Auer betonte aber nachdrücklich, es werde eine so genannte Opting out-Möglichkeit geschaffen werden, mit der ein Ausstieg aus dem System möglich ist.

ELGA-Geschäftsführerin Herbek gestand ein, es gebe bei Patienten und auch bei Ärzten große Bedenken und Vorbehalte gegen die elektronische Gesundheitsakte: „Die Ärzte fürchten eine starke Zunahme der Arbeitsbelastung und einen finanziellen Mehraufwand, die Patienten haben die Sorge, dass ihre Daten nicht vertraulich bleiben. Alle diese Ängste werden wir ernst nehmen. Sie müssen bei den Vorarbeiten zu ELGA berücksichtigt werden. Es wird aber auch erforderlich sein, allgemeinverständliche Informationen zu dem Thema zu bieten. Zur Zeit ist ELGA immer noch eine Angelegenheit der Techniker und der Insider, das ist bei einem Projekt, das die ganze Bevölkerung betrifft, nicht zumutbar.“ Herbek sprach sich dafür aus, im Gesetz rigorose Strafen für Datenmissbrauch festzuschreiben. Die Gesundheitsdaten werden für die Patienten mit einem persönlichen Login über das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at abrufbar sein.

Was die technische Seite von ELGA betrifft, versicherten die Vertreter der Industrie, dass genügend Komponenten dafür vorhanden sind, die mit geringfügigen Adaptierungen für ELGA nutzbar gemacht werden können. Zumindest Detailfragen sind aber noch offen, wie sich in der Diskussion zeigte. So muss zum Beispiel erst eine einheitliche Darstellung von Befunden gefunden werden, damit sie ein niedergelassener Arzt ohne großen Aufwand nutzen kann. Derzeit sind die Darstellungsformen je nach Labor nicht einheitlich gestaltet.

Eine Vorreiterrolle in Sache E-Health nimmt Oberösterreich ein, berichtete Ernst Leitner vom oberösterreichischen Gesundheitsfonds. In Oberösterreich hat man sich zum Ziel gesetzt, die „Integrierte Versorgung“ mittels E-Health-Methoden zu verbessern. In das System, das in den letzten Jahren vorbereitet wurde, sind Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, niedergelassene Ärzte, radiologische Institute und andere Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen eingebunden. Im zweiten Quartal des heurigen Jahres soll ein Testbetrieb starten, der im dritten und vierten Quartal ausgeweitet werden soll. Ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Unterschied zu ELGA: Die Teilnahme ist freiwillig.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 6 / 25.03.2010