E‑Medikation: Wei­chen gestellt, Details offen

10.04.2010 | Politik

Nach hef­ti­gem Rin­gen sol­len nun drei Pilot­ver­su­che für E‑Medikation noch im Herbst 2010 star­ten. Aller­dings: Nicht ganz unwich­tige Detail­fra­gen müs­sen
noch geklärt wer­den.

Von Ruth Mayr­ho­fer

Nach eher zähen Ver­hand­lun­gen zum Pro­jekt E‑Medikation wurde Anfang März 2010 eine Eini­gung zwi­schen den Pro­jekt­part­nern – Ärz­te­kam­mer und Apo­the­ker­kam­mer, Sozi­al­ver­si­che­rung, den Län­dern und der Pati­en­ten­an­walt­schaft – erzielt. Schon im kom­men­den Herbst sol­len dem­ge­mäß
drei Pilot­pro­jekte, bei denen Arzt­pra­xen, Apo­the­ken genauso wie Kran­ken­häu­ser ein­be­zo­gen wer­den, in Tirol, Ober­ös­ter­reich und Wien star­ten. 2012 soll die E‑Medikation dann öster­reich­weit Stan­dard sein.

Mit­hilfe der E‑Medikation – als „Zugangs­schlüs­sel“ dient die E‑Card – kön­nen Ärzte, Apo­the­ker und Kran­ken­häu­ser sehen, wel­che Medi­ka­mente bezie­hungs­weise Wirk­stoffe der betref­fende Pati­ent schon ein­nimmt. Das trifft für rezept­pflich­tige genauso wie für frei­ver­käuf­li­che Prä­pa­rate zu. Mit die­sem Pro­jekt soll vor allem die Pati­en­ten­si­cher­heit erhöht wer­den. Wech­sel­wir­kun­gen von ver­schie­de­nen Medi­ka­men­ten sol­len damit auf­ge­zeigt und die Pati­en­ten vor mög­li­chen gesund­heit­li­chen Schä­den bewahrt wer­den. Für die Pati­en­ten wird die Teil­nahme an der E‑Medikation frei­wil­lig sein. Zwar sol­len idea­ler­weise alle Öster­rei­cher ein­be­zo­gen wer­den, doch wer das nicht will, kann für sich eine Aus­nahme verlangen. 

Haupt­ver­band und Gesund­heits­mi­nis­te­rium ver­si­chern, dass die E‑Medikation unter stren­ger Ein­hal­tung des Daten­schut­zes rea­li­siert wer­den wird. Die Daten kön­nen zwar über die E‑Card abge­ru­fen wer­den, sind jedoch auf einem spe­zi­el­len Hoch­si­cher­heits-Ser­ver gespei­chert. Nach wie vor wird daher die E‑Card nur ein „Schlüs­sel-Tool“ und kein Daten­trä­ger sein. Kom­pa­ti­bel soll die E‑Medikation jeden­falls mit allen Para­me­tern der Elek­tro­ni­schen Gesund­heits­akte ELGA sein. An einer tech­ni­schen Umset­zung wird zur­zeit noch gefeilt. 

Noch offene Fragen 

Die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer hat – als einer der Pro­jekt­part­ner bei der E‑Medikation – stets betont, dem Pro­jekt nur dann volle Unter­stüt­zung zu gewähr­leis­ten, solange es in der Umset­zung für die Ärz­te­schaft zu kei­ner­lei erhöh­tem Arbeits­auf­wand oder zusätz­li­chen Kos­ten kommt. Wie Hans Jörg Schel­ling, der Vor­sit­zende des Haupt­ver­ban­des der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger bei einer Pres­se­kon­fe­renz in Wien betonte, sollte sich durch die­ses Pro­jekt eine klare Arbeits­er­leich­te­rung und ein Zeit­ge­winn für die Ärzte erge­ben. Er bezif­ferte den Nach­schau-Auf­wand – also den Medi­ka­men­ten-Check in der Arzt­pra­xis – mit „etwa einer Minute“. Das ist Artur Wech­sel­ber­ger, Prä­si­dent der Tiro­ler Ärz­te­kam­mer sowie 1. Vize­prä­si­dent der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer, ein­deu­tig zu lang. „Das Rezep­tie­ren von Arz­nei­mit­teln ist der häu­figste Akt in einer Ordi­na­tion. Wenn ich 80 Rezepte pro Tag schreibe, dann beträgt der Auf­wand für das Abklä­ren im Sinne der E‑Medikation 80 Minu­ten. Da kann ich meine Ordi­na­tion gleich zusper­ren!“, wet­tert Wech­sel­ber­ger. Für ihn und alle ande­ren nie­der­ge­las­se­nen Ärzte dürfe es nicht mehr als zwei bis drei Sekun­den dau­ern, bis der Arzt die für ihn rele­van­ten Infor­ma­tio­nen abge­ru­fen hat.

Aber es gibt noch mehr Stol­per­steine, bis das Pro­jekt E‑Medikation tat­säch­lich auf Schiene gesetzt wer­den kann. So ist gemäß Artur Wech­sel­ber­ger auch die Finan­zie­rungs­frage unter den vor­hin genann­ten Kautelen noch offen. Des­glei­chen fehlt im Gesamt­kon­zept noch immer die Fest­le­gung von Kri­te­rien für eine posi­tive Pro­jekt-Eva­lu­ie­rung. Das betrifft die tech­ni­sche Funk­tion genauso wie die prak­ti­sche Anwen­dung in den Ordi­na­tio­nen. Die ÖÄK wird daher in der Sit­zung des Len­kungs­aus­schus­ses im April die klare For­de­rung erhe­ben, dass all diese Kri­te­rien ver­bind­lich vor einem Ein­set­zen einer Pilot­phase geklärt wer­den müs­sen. Auf die Frage, ob das Pro­jekt E‑Medikation an die­sen Details even­tu­ell noch schei­tern könnte, sagt Wech­sel­ber­ger unum­wun­den „Das ist durch­aus mög­lich, denn wir haben unsere Bedin­gun­gen auf den Tisch gelegt. Und wir erwar­ten, dass diese auch umge­setzt werden“. 

E‑Card-Aus­tausch 2010 

Im Jahr 2010 wer­den rund vier Mil­lio­nen E‑Cards aus­ge­tauscht wer­den. Der Grund: Bei vie­len Ver­si­cher­ten läuft die Gül­tig­keit der Euro­päi­schen Kran­ken­ver­si­cher­ten­karte (EKVK) auf der Rück­seite der E‑Card ab. Betrof­fen davon sind vor allem jene Per­so­nen, die 2005 erwerbs­tä­tig waren und somit eine für fünf Jahre gül­tige EKVK erhal­ten haben. Ihnen wird die neue E‑Card, die übri­gens erst­mals mit Braille-Schrift ver­se­hen ist, spä­tes­tens zwei Wochen vor Ablauf der Gül­tig­keit der EKVK auf dem Post­weg zuge­sandt. All jene Kar­ten­in­ha­ber, deren EKVK über das Jahr 2010 hin­aus gül­tig ist, erhal­ten noch keine neue Karte. Ent­hält das Feld „Ablauf­da­tum“ Sterne, besteht kein Anspruch auf eine EKVK und es wird eben­falls keine neue E‑Card ausgestellt.

Inter­view:
Pati­en­ten­si­cher­heit als oberste Maxime

Für ÖÄK-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner ist bei der E‑Medikation die Pati­en­ten­si­cher­heit die oberste Maxime, erklärt er im Gespräch mit Ruth Mayr­ho­fer.

ÖÄZ: Die ÖÄK musste sich den Vor­wurf gefal­len las­sen, zu „mau­ern“, was eine Pro­jekt-Teil­nahme betrifft. Warum war der Pro­zess bis hin zur Zustim­mung so schwie­rig?
Dor­ner: Ich weiß nicht, wer hier immer von „Mau­ern“ spricht, die ÖÄK ist es sicher nicht! Eine Pro­jekt­teil­nahme muss immer ganz genau geplant wer­den, denn wir wol­len nicht, dass die­ses Pro­jekt zu einer „Bauch­lan­dung“ wird. Im Übri­gen wird uns Ärz­ten immer wie­der in den Mund gelegt, dass unsere Zustim­mun­gen im Laufe eines Pro­zes­ses schwie­rig zu errei­chen sind. Wir sor­gen uns eben um die Sicher­heit unse­rer Pati­en­ten, und das ist die oberste Maxime und auch der Ein­stieg in elek­tro­ni­sche Abwicklungsmöglichkeiten.

Wel­che kon­kre­ten Erwar­tun­gen setzt die ÖÄK in die E‑Medikation?
Ich erwarte mir von der Umset­zung der E‑Medikation – natür­lich unter allen Vor­sichts­maß­nah­men, die ja sowieso durch die gesetz­li­che Situa­tion gege­ben sind – schluss­end­lich eine Erleich­te­rung im täg­li­chen Pra­xis- und ebenso im Spi­tal­s­all­tag.

Noch sind einige Fra­gen im Rah­men der E‑Medikation offen. Stich­worte: Finan­zie­rung, Pro­jekt-Eva­lu­ie­rung. Vize­prä­si­dent Wech­sel­ber­ger sagt, dass die Teil­nahme der Ärz­te­schaft des­we­gen noch im letz­ten Moment plat­zen könnte. Wie sehen Sie das?
Jeder ver­ant­wor­tungs­be­wusste Ver­tre­ter der Ärz­te­schaft muss zwangs­läu­fig auch die Frage nach einem Finanz­kon­zept stel­len, und auch die Frage nach der Pro­jek­teva­lu­ie­rung erhe­ben und man muss auf die Hoch­si­cher­heit die­ser sen­si­blen Daten hin­wei­sen dür­fen. Dass bei Nicht­er­fül­lung einer wich­ti­gen gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gung eine Zustim­mung unse­rer­seits nicht erfol­gen kann, muss ja nicht extra erläu­tert wer­den.

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 7 /​10.04.2010