Diplom-Fortbildungs-Programm: Neuerungen ab Oktober

25.09.2010 | Politik

Mit 1. Oktober 2010 tritt die neue Verordnung über ärztliche Forbildung in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Akkreditierung und das Sponsoring. Für Ärzte ergibt sich daraus eine einfachere Handhabung in der täglichen Praxis.

Wissenschaftlicher Fortschritt und neue Erkenntnisse haben nicht nur Einfluss auf die Medizin selbst, sondern schlagen sich auch im medizinischen Fortbildungsangebot nieder. Dementsprechend haben sich auch das didaktische Niveau, die Methodik, das Angebot und die Fortbildungsarten weiterentwickelt, „Ärzte und Ärztinnen wollen sich nicht über Neuigkeiten aus ihrem Fachbereich berieseln lassen, sondern Hands-on neue Kompetenzen lernen“, sagt der in der Österreichischen Ärztekammer für Bildungsangelegenheiten zuständige Jurist und Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber.

Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden, wurde die DFP-Richtlinie komplett überarbeitet. Eineinhalb Jahre wurde an der neuen Verordnung unter der Führung der österreichischen akademie der ärzte im Auftrag der Österreichischen Ärztekammer unter Einbeziehung aller relevanten Gruppen wie etwa den Landesärztekammern, Approbatoren und wissenschaftlichen Gesellschaften gearbeitet, um die unterschiedlichen Interessen auf einen Nenner zu bringen. „Die Neuaufsetzung der Verordnung konzentriert sich auf die Verbesserung der Qualität und Transparenz. Eine durchdachte Neugestaltung statt einer reaktionären Anlassgesetzgebung war die Devise“, wie Holzgruber betont.

Die Änderung betrifft die Gesamtstruktur des DFP (Diplom-Fortbildungs-Programms), wodurch sich eine bessere Übersichtlichkeit und erleichterte Handhabung für alle Beteiligten ergeben soll. Die einzelnen Kapitel wurden aufeinander abgestimmt, um eine einheitliche Struktur zu gewährleisten. Somit existiert nun jeweils ein eigenes Kapitel für Ärzte, Veranstalter und Sponsoren. Diese Trennung gewährleistet mehr Transparenz und eine bessere Verständlichkeit. In dem für den Bereich des Sponsorings neu geschaffenen Kapitel wurden Rechte und Grenzen der Sponsoren genau definiert. So ist nun etwa festgelegt, inwiefern Kooperationen von ärztlichen Fortbildungsanbietern mit Sponsoren möglich sind. Auch Regelungen bezüglich der Werbung in Publikationen, Unterlagen, Programmen, Einladungen und im E-Learning-Bereich wurden konkretisiert. Alle relevanten Informationen sind somit auf einen Blick zu finden.

Auch Änderungen bei der Akkreditierung der Fortbildungsanbieter werden zu mehr Transparenz und höherer Qualität beitragen: So wurde die Akkreditierbarkeit von Fortbildungsanbietern eingeschränkt, d.h. zahlreiche Fortbildungsgesellschaften werden in Zukunft nicht mehr die Sonderrechte der Akkreditierung erhalten können beziehungsweise verlieren diese bis Ende der Übergangsfristen 2012. Jene engen Partner, die weiterhin akkreditiert werden können, werden stichprobenartigen Evaluierungen unterzogen. Auf die breite Palette des Angebots wird sich diese Neuregelung aber nicht negativ auswirken. Die Vielfalt der Fortbildungsveranstaltungen bleibt trotzdem erhalten, da all diese Anbieter auch weiterhin Fortbildungen verantworten dürfen, insofern sie ihre DFP-Punkte vorab bei der Österreichischen Ärztekammer online beantragen.

Für Ärzte, die das Fortbildungsangebot der österreichischen akademie der ärzte in Anspruch nehmen, ergeben sich durch die neue Verordnung Vorteile im Hinblick auf das Fortbildungsdiplom. Die strengeren, aber klaren Regelungen bedingen eine höhere Qualität des DFP insgesamt und werten den Besitz eines DFP-Diploms daher auf. Nach außen hin wiederum wird dadurch der Effekt erzielt, dass ärztliche Fortbildung nicht nur der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht dient, sondern einen Qualitätsnachweis darstellt, der auch dem Patienten Sicherheit und Kompetenz vermittelt. „Die Verordnung schafft die Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer gesetzlichen Pflicht. Die Erfüllung derselben obliegt aber jedem einzelnen Arzt“, bemerkt Holzgruber abschließend.

Interview

Fortbildung leichter ermöglichen

Die neuen DFP-Richtlinien sind ein weiterer Schritt, Ärzten den Zugang zur ärztlichen Fortbildung zu erleichtern, wie der Präsident der österreichischen akademie der ärzte, Wolfgang Routil, im Gespräch mit Birgit Oswald erläutert.

ÖÄZ: Was war der Anlass, die bisherigen DFP-Richtlinien zu überarbeiten?
Routil: Anlass war einerseits das Ärztegesetz selbst, das der Österreichischen Ärztekammer hier eine deutliche Kompetenz zugemessen hat. Schon aus diesem Grunde musste man die bisherige Richtlinie in eine Verordnung transformieren. Das ist zwar nur ein rechtlicher Vorgang, der dennoch Klarstellungen erforderte. Weiters wollten wir auf Grund der internationalen Vergleichbarkeit und der strengeren Maßnahmen im Bereich des Code of Conduct und des Sponsorings sowohl eine leichtere Lesbarkeit und bessere Verwendbarkeit der Verordnung für Ärzte und Veranstalter als auch eine klare Umsetzung erreichen. Die Richtlinie wurde deshalb einerseits bezüglich einer eindeutigen rechtlichen Sprache und andererseits redaktionell überarbeitet, wodurch die Kapitel für die Ärzteschaft klar von denen für Veranstalter getrennt wurden.

Wie beurteilen Sie die neue Richtlinie allgemein und politisch?
Die Richtlinie ist jetzt eine Verordnung und hat damit stärkere Beachtung zu finden als bisher. Außerdem ist die Regelung nun sprachlich sehr klar und an internationale Gepflogenheiten angepasst. Die Richtlinien sind nun aktuell und somit zufriedenstellend. Wir sind überzeugt, dass mit dieser gründlichen, auch sprachlichen Überarbeitung manche Unklarheiten, die es bisher etwa im Bereich der Landesärztekammern oder im Bereich von Veranstaltern gegeben hat, jetzt nicht mehr bestehen.

Welchen Effekt erwarten Sie sich in Hinblick auf die teilnehmenden Ärzte?
Es gibt die Notwendigkeit, Fortbildung zu dokumentieren. Wir haben bereits ein sehr gutes elektronisches  Dokumentationssystem implementiert. Ziel ist jetzt, dass alle Ärzte ihre Fortbildung über das Fortbildungskonto www.meindfp.at erfassen und dokumentieren. Durch die Richtlinie ändert sich nichts daran, aber das Bewusstsein soll stärker werden, dass es eine Fortbildungs-Verpflichtung laut Ärztegesetz gibt und dass wir hier sehr viele Maßnahmen gesetzt haben, um den Ärzten den Zugang zu erleichtern.

Bezüglich Sponsorings gibt es nun strengere Richtlinien. Wo liegt darin der Vorteil für die Ärzte?
Die strengeren Richtlinien schaffen noch mehr Klarheit. Es wird immer Veranstaltungen geben, die direkt von industriellen Sponsorpartnern veranstaltet werden, die sind aber eindeutig nicht anrechenbar. Auf der anderen Seite ist es ein klarer Vorteil, dass die Ärzte wissen, dass unsere akkreditierten Veranstaltungen und approbierten Veranstalter diese Richtlinien anwenden und auch die Systematik einhalten, die wir bereitstellen. Ziel ist es, eine einheitliche vernünftige Gesamtstruktur zu erreichen und sicher zu gehen, dass sich die Veranstalter von Fortbildungen auch an die Regeln halten. Wir werden dies auch wie im Vorjahr stichprobenartig überprüfen.

Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Gründung der Ärzte-GmbHs und den Änderungen im Diplomfortbildungsprogramm?
Nein.

Welche Änderung ist Ihnen besonders wichtig?
Wichtig ist, dass die Veranstalter die Verpflichtung zur elektronischen Punktebuchung ernst nehmen. Über dieses System kann der Veranstalter die Teilnehmer erfassen und über das elektronische System bei uns einbuchen. Das erspart den Ärzten das händische Hochladen der Teilnahmebestätigung. Wir wollen sowohl unsere Veranstaltungspartner als auch die Teilnehmer unterstützen. Für die Ärzteschaft bieten wir bei jedem Ärztefortbildungskongress auch Informationsstände an, wo bei der Einrichtung eines Fortbildungskontos geholfen werden kann.

Tipp:

Informationen zu den Neuerungen und elektronische Dokumentationsmöglichkeiten der Fortbildungsaktivitäten finden Sie unter
www.meindfp.at
und
www.arztakademie.at/dfpverordnung

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 18 / 25.09.2010