Diplom-Fort­bil­dungs-Pro­gramm: Neue­run­gen ab Oktober

25.09.2010 | Politik

Mit 1. Okto­ber 2010 tritt die neue Ver­ord­nung über ärzt­li­che For­bil­dung in Kraft. Die Ände­run­gen betref­fen vor allem die Akkre­di­tie­rung und das Spon­so­ring. Für Ärzte ergibt sich dar­aus eine ein­fa­chere Hand­ha­bung in der täg­li­chen Praxis.

Wis­sen­schaft­li­cher Fort­schritt und neue Erkennt­nisse haben nicht nur Ein­fluss auf die Medi­zin selbst, son­dern schla­gen sich auch im medi­zi­ni­schen Fort­bil­dungs­an­ge­bot nie­der. Dem­entspre­chend haben sich auch das didak­ti­sche Niveau, die Metho­dik, das Ange­bot und die Fort­bil­dungs­ar­ten wei­ter­ent­wi­ckelt, „Ärzte und Ärz­tin­nen wol­len sich nicht über Neu­ig­kei­ten aus ihrem Fach­be­reich berie­seln las­sen, son­dern Hands-on neue Kom­pe­ten­zen ler­nen“, sagt der in der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer für Bil­dungs­an­ge­le­gen­hei­ten zustän­dige Jurist und Kam­mer­amts­di­rek­tor der Ärz­te­kam­mer für Wien, Tho­mas Holzgruber.

Um die­sem Bedürf­nis gerecht zu wer­den, wurde die DFP-Richt­li­nie kom­plett über­ar­bei­tet. Ein­ein­halb Jahre wurde an der neuen Ver­ord­nung unter der Füh­rung der öster­rei­chi­schen aka­de­mie der ärzte im Auf­trag der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer unter Ein­be­zie­hung aller rele­van­ten Grup­pen wie etwa den Lan­des­ärz­te­kam­mern, Appro­ba­to­ren und wis­sen­schaft­li­chen Gesell­schaf­ten gear­bei­tet, um die unter­schied­li­chen Inter­es­sen auf einen Nen­ner zu brin­gen. „Die Neu­auf­set­zung der Ver­ord­nung kon­zen­triert sich auf die Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät und Trans­pa­renz. Eine durch­dachte Neu­ge­stal­tung statt einer reak­tio­nä­ren Anlass­ge­setz­ge­bung war die Devise“, wie Holz­gru­ber betont.

Die Ände­rung betrifft die Gesamt­struk­tur des DFP (Diplom-Fort­bil­dungs-Pro­gramms), wodurch sich eine bes­sere Über­sicht­lich­keit und erleich­terte Hand­ha­bung für alle Betei­lig­ten erge­ben soll. Die ein­zel­nen Kapi­tel wur­den auf­ein­an­der abge­stimmt, um eine ein­heit­li­che Struk­tur zu gewähr­leis­ten. Somit exis­tiert nun jeweils ein eige­nes Kapi­tel für Ärzte, Ver­an­stal­ter und Spon­so­ren. Diese Tren­nung gewähr­leis­tet mehr Trans­pa­renz und eine bes­sere Ver­ständ­lich­keit. In dem für den Bereich des Spon­so­rings neu geschaf­fe­nen Kapi­tel wur­den Rechte und Gren­zen der Spon­so­ren genau defi­niert. So ist nun etwa fest­ge­legt, inwie­fern Koope­ra­tio­nen von ärzt­li­chen Fort­bil­dungs­an­bie­tern mit Spon­so­ren mög­lich sind. Auch Rege­lun­gen bezüg­lich der Wer­bung in Publi­ka­tio­nen, Unter­la­gen, Pro­gram­men, Ein­la­dun­gen und im E‑Lear­ning-Bereich wur­den kon­kre­ti­siert. Alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen sind somit auf einen Blick zu fin­den.

Auch Ände­run­gen bei der Akkre­di­tie­rung der Fort­bil­dungs­an­bie­ter wer­den zu mehr Trans­pa­renz und höhe­rer Qua­li­tät bei­tra­gen: So wurde die Akkre­di­tier­bar­keit von Fort­bil­dungs­an­bie­tern ein­ge­schränkt, d.h. zahl­rei­che Fort­bil­dungs­ge­sell­schaf­ten wer­den in Zukunft nicht mehr die Son­der­rechte der Akkre­di­tie­rung erhal­ten kön­nen bezie­hungs­weise ver­lie­ren diese bis Ende der Über­gangs­fris­ten 2012. Jene engen Part­ner, die wei­ter­hin akkre­di­tiert wer­den kön­nen, wer­den stich­pro­ben­ar­ti­gen Eva­lu­ie­run­gen unter­zo­gen. Auf die breite Palette des Ange­bots wird sich diese Neu­re­ge­lung aber nicht nega­tiv aus­wir­ken. Die Viel­falt der Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen bleibt trotz­dem erhal­ten, da all diese Anbie­ter auch wei­ter­hin Fort­bil­dun­gen ver­ant­wor­ten dür­fen, inso­fern sie ihre DFP-Punkte vorab bei der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer online bean­tra­gen.

Für Ärzte, die das Fort­bil­dungs­an­ge­bot der öster­rei­chi­schen aka­de­mie der ärzte in Anspruch neh­men, erge­ben sich durch die neue Ver­ord­nung Vor­teile im Hin­blick auf das Fort­bil­dungs­di­plom. Die stren­ge­ren, aber kla­ren Rege­lun­gen bedin­gen eine höhere Qua­li­tät des DFP ins­ge­samt und wer­ten den Besitz eines DFP-Diploms daher auf. Nach außen hin wie­derum wird dadurch der Effekt erzielt, dass ärzt­li­che Fort­bil­dung nicht nur der Erfül­lung der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Pflicht dient, son­dern einen Qua­li­täts­nach­weis dar­stellt, der auch dem Pati­en­ten Sicher­heit und Kom­pe­tenz ver­mit­telt. „Die Ver­ord­nung schafft die Rah­men­be­din­gun­gen für die Umset­zung einer gesetz­li­chen Pflicht. Die Erfül­lung der­sel­ben obliegt aber jedem ein­zel­nen Arzt“, bemerkt Holz­gru­ber abschlie­ßend.

Inter­view

Fort­bil­dung leich­ter ermöglichen

Die neuen DFP-Richt­li­nien sind ein wei­te­rer Schritt, Ärz­ten den Zugang zur ärzt­li­chen Fort­bil­dung zu erleich­tern, wie der Prä­si­dent der öster­rei­chi­schen aka­de­mie der ärzte, Wolf­gang Rou­til, im Gespräch mit Bir­git Oswald erläutert.

ÖÄZ: Was war der Anlass, die bis­he­ri­gen DFP-Richt­li­nien zu über­ar­bei­ten?
Rou­til: Anlass war einer­seits das Ärz­te­ge­setz selbst, das der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer hier eine deut­li­che Kom­pe­tenz zuge­mes­sen hat. Schon aus die­sem Grunde musste man die bis­he­rige Richt­li­nie in eine Ver­ord­nung trans­for­mie­ren. Das ist zwar nur ein recht­li­cher Vor­gang, der den­noch Klar­stel­lun­gen erfor­derte. Wei­ters woll­ten wir auf Grund der inter­na­tio­na­len Ver­gleich­bar­keit und der stren­ge­ren Maß­nah­men im Bereich des Code of Con­duct und des Spon­so­rings sowohl eine leich­tere Les­bar­keit und bes­sere Ver­wend­bar­keit der Ver­ord­nung für Ärzte und Ver­an­stal­ter als auch eine klare Umset­zung errei­chen. Die Richt­li­nie wurde des­halb einer­seits bezüg­lich einer ein­deu­ti­gen recht­li­chen Spra­che und ande­rer­seits redak­tio­nell über­ar­bei­tet, wodurch die Kapi­tel für die Ärz­te­schaft klar von denen für Ver­an­stal­ter getrennt wurden.

Wie beur­tei­len Sie die neue Richt­li­nie all­ge­mein und poli­tisch?
Die Richt­li­nie ist jetzt eine Ver­ord­nung und hat damit stär­kere Beach­tung zu fin­den als bis­her. Außer­dem ist die Rege­lung nun sprach­lich sehr klar und an inter­na­tio­nale Gepflo­gen­hei­ten ange­passt. Die Richt­li­nien sind nun aktu­ell und somit zufrie­den­stel­lend. Wir sind über­zeugt, dass mit die­ser gründ­li­chen, auch sprach­li­chen Über­ar­bei­tung man­che Unklar­hei­ten, die es bis­her etwa im Bereich der Lan­des­ärz­te­kam­mern oder im Bereich von Ver­an­stal­tern gege­ben hat, jetzt nicht mehr bestehen.

Wel­chen Effekt erwar­ten Sie sich in Hin­blick auf die teil­neh­men­den Ärzte?
Es gibt die Not­wen­dig­keit, Fort­bil­dung zu doku­men­tie­ren. Wir haben bereits ein sehr gutes elek­tro­ni­sches Doku­men­ta­ti­ons­sys­tem imple­men­tiert. Ziel ist jetzt, dass alle Ärzte ihre Fort­bil­dung über das Fort­bil­dungs­konto www.meindfp.at erfas­sen und doku­men­tie­ren. Durch die Richt­li­nie ändert sich nichts daran, aber das Bewusst­sein soll stär­ker wer­den, dass es eine Fort­bil­dungs-Ver­pflich­tung laut Ärz­te­ge­setz gibt und dass wir hier sehr viele Maß­nah­men gesetzt haben, um den Ärz­ten den Zugang zu erleich­tern.

Bezüg­lich Spon­so­rings gibt es nun stren­gere Richt­li­nien. Wo liegt darin der Vor­teil für die Ärzte?
Die stren­ge­ren Richt­li­nien schaf­fen noch mehr Klar­heit. Es wird immer Ver­an­stal­tun­gen geben, die direkt von indus­tri­el­len Spon­sor­part­nern ver­an­stal­tet wer­den, die sind aber ein­deu­tig nicht anre­chen­bar. Auf der ande­ren Seite ist es ein kla­rer Vor­teil, dass die Ärzte wis­sen, dass unsere akkre­di­tier­ten Ver­an­stal­tun­gen und appro­bier­ten Ver­an­stal­ter diese Richt­li­nien anwen­den und auch die Sys­te­ma­tik ein­hal­ten, die wir bereit­stel­len. Ziel ist es, eine ein­heit­li­che ver­nünf­tige Gesamt­struk­tur zu errei­chen und sicher zu gehen, dass sich die Ver­an­stal­ter von Fort­bil­dun­gen auch an die Regeln hal­ten. Wir wer­den dies auch wie im Vor­jahr stich­pro­ben­ar­tig überprüfen.

Sehen Sie einen Zusam­men­hang zwi­schen der Grün­dung der Ärzte-GmbHs und den Ände­run­gen im Diplom­fort­bil­dungs­pro­gramm?
Nein.

Wel­che Ände­rung ist Ihnen beson­ders wich­tig?
Wich­tig ist, dass die Ver­an­stal­ter die Ver­pflich­tung zur elek­tro­ni­schen Punk­te­bu­chung ernst neh­men. Über die­ses Sys­tem kann der Ver­an­stal­ter die Teil­neh­mer erfas­sen und über das elek­tro­ni­sche Sys­tem bei uns ein­bu­chen. Das erspart den Ärz­ten das hän­di­sche Hoch­la­den der Teil­nah­me­be­stä­ti­gung. Wir wol­len sowohl unsere Ver­an­stal­tungs­part­ner als auch die Teil­neh­mer unter­stüt­zen. Für die Ärz­te­schaft bie­ten wir bei jedem Ärz­te­fort­bil­dungs­kon­gress auch Infor­ma­ti­ons­stände an, wo bei der Ein­rich­tung eines Fort­bil­dungs­kon­tos gehol­fen wer­den kann.

Tipp:

Infor­ma­tio­nen zu den Neue­run­gen und elek­tro­ni­sche Doku­men­ta­ti­ons­mög­lich­kei­ten der Fort­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten fin­den Sie unter
www.meindfp.at
und
www.arztakademie.at/dfpverordnung

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 18 /​25.09.2010