Das österreichweite Rauchertelefon: Rauchstopp per Telefon

10.10.2010 | Politik

Durch eine stärkere Vernetzung der niedergelassenen Ärzte mit dem „Rauchertelefon“ kann eine wichtige Lücke in der Versorgung von behandlungsbedürftigen Raucherinnen und Rauchern geschlossen werden.
Von Ulrike Stadlhofer*

Bereits eine minimale Intervention wie etwa die klare ärztliche Empfehlung, das Rauchen aufzugeben, ist ein entscheidender Schritt dafür, beim Patienten einen Nachdenk- und Entwöhnungsprozess einzuleiten. Patienten nehmen den Rat von Ärzten und medizinischem Personal weitaus ernster als jenen von Familienangehörigen, Freunden oder Arbeitskollegen. Ein Grund dafür ist, dass diese ihre Empfehlungen und Ratschläge wissenschaftlich begründen und die Auswirkungen des Rauchens fachgerecht und genau erklären können.

Spricht der Arzt das Thema „Rauchverhalten“ an, so fördert dies nachweislich die Motivation zum Rauchstopp. Wird das Rauchverhalten nicht angesprochen, interpretieren die Betroffenen dies als stilles Einverständnis. Deswegen sollte bei allen Patienten der Tabakkonsum erhoben werden und zumindest eine Ermutigung zum Ausstieg erfolgen. Erfolgt nun zusätzlich eine Vernetzung der ärztlichen Grundversorgung mit dem Rauchertelefon, kann eine Lücke bei der Versorgung von entwöhnungswilligen Rauchern geschlossen werden.

In der ärztlichen Ordination sind die Ressourcen für die direkte Beratung von Rauchern oft beschränkt. Wegen der zahlreichen negativen Auswirkungen des Tabakkonsums auf die Gesundheit sollte jeder Arzt zumindest das Rauchverhalten ansprechen und den Rauchstopp empfehlen. Die „drei A´s“ geben hier eine gute Unterstützung und stehen für „Ask“, „Advise“ und „Assess“, also Abfragen des Rauchstatus, Anraten des Rauchverzichts sowie Ansprechen der Aufhörmotivation. Im Anschluss steht idealerweise die Vermittlung von Entwöhnungs-Angeboten. Dies beginnt bei der Weitergabe von Unterlagen und Informationsmaterialien zum Rauchstopp und kann bis zu einer konkreten Überweisung an bestehende Angebote in der Tabakentwöhnung wie beispielsweise das Rauchertelefon führen.

Rauchfrei per Fax

Für eine solche Überweisung hat sich das Kooperationsmodell „Rauchfrei werden per Fax“ als praktikabel bewährt. Der Patient füllt ein Faxformular zum Rauchstopp aus, die ärztliche Praxis übermittelt das Formular an das Rauchertelefon und entlässt den Patienten mit Informationsmaterialien zum telefonischen Entwöhnungs-Angebot. Die Beraterinnen des Rauchertelefons kontaktieren im Anschluss den Patienten in dem von ihm angegebenen Zeitraum und klären im persönlichen Gespräch den weiteren Ablauf der Beratung. Der Vorteil des Faxmodells liegt in der unverbindlichen Information zu Entwöhnungsmöglichkeiten mit der Option auf eine langfristige Beratung zum Rauchstopp. Unter www.rauchertelefon.at stehen im Bereich „Expertinnenzone“ alle notwendigen Materialien für die Weitervermittlung zum Download zur Verfügung.

Im Fall einer Faxüberweisung kommt es zu einem proaktiven Anruf durch die Berater und Beraterinnen, bei dem der Schwerpunkt der Anamnese auf der Besprechung des derzeitigen Rauchverhaltens, der Klärung der Veränderungsmotivation und der persönlichen Zieldefinition liegt. Erfolgt im Erstgespräch eine Zieldefinition in Richtung Tabakabstinenz, das heißt bei rauchenden Anrufern der Rauchstopp beziehungsweise bei Ex-Rauchern Maßnahmen zur Rückfallprophylaxe, wird der Klient vom Rauchertelefon längerfristig mit bis zu sechs Beratungsgesprächen betreut. Die Beratungsgespräche erfolgen ausschließlich telefonisch durch ausgebildete Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen. Die Gesprächsdauer variiert zwischen fünf und 45 Minuten. Die Folgetermine werden individuell vereinbart. Bei Bedarf kann das Rauchertelefon nach Beendigung der Beratung jederzeit reaktiv in Anspruch genommen werden.

Das österreichweite Rauchertelefon ist eine Initiative der Sozialversicherungsträger, der Länder und des Bundesministeriums für Gesundheit und wird von der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse betrieben. Die Berater sind von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr telefonisch unter 0810 810 013 erreichbar. Die Kosten für den Anrufer betragen maximal zehn Cent pro Minute; Rückrufe sind kostenfrei. Das Angebot umfasst neben der telefonischen Beratung und Begleitung beim Rauchstopp auch die individuelle Nachbetreuung von Exrauchern in der ersten rauchfreien Zeit. Auskünfte rund ums Thema Tabak sowie die österreichweite Weitervermittlung von öffentlichen Angeboten zur Tabakentwöhnung sind ebenfalls zentrale Aufgaben des Telefonservices. Auf der Homepage www.rauchertelefon.at stehen Informationen, diverse Unterlagen zum Download sowie ein Diskussionsforum zum Austausch persönlicher Erfahrungen zur Verfügung.

*) Kontakt: Mag.(FH) Ulrike Stadlhofer,
Zentrale Gesundheitsförderung und Prävention der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse,
Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten;
Tel.: 05/0899 6214;
E-Mail: ulrike.stadlhofer@noegkk.at

Das Rauchertelefon

Tel.: 0810 810 013
Montag bis Freitag von 10h bis 18h;
österreichweit maximal 0,10 €/Minute
www.rauchertelefon.at
info@rauchertelefon.at

„Der Nichtraucherschutz ist ein zentrales Anliegen der Österreichischen Ärztekammer. Dementsprechend ist es uns auch sehr wichtig, entwöhnungswilligen Raucherinnen und Rauchern bei ihrem Vorhaben zu helfen. Die Österreichische Ärztekammer ersucht daher Sie, sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, diese Aktion zu unterstützen“.
Walter Dorner

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 19 / 10.10.2010