Gesund­heits­be­ru­fe­kon­fe­renz: Kon­krete Pläne

10.02.2010 | Politik

Anläss­lich der 3. Gesund­heits­be­ru­fe­kon­fe­renz, die Ende Jän­ner in Wien tagte, betonte ÖÄK-Prä­si­dent Wal­ter Dor­ner neu­er­lich, dass das öster­rei­chi­sche Gesund­heits­we­sen ein wesent­li­cher Wirt­schafts­fak­tor sei. 2010 ver­spre­che, ein span­nen­des Jahr zu wer­den, spe­zi­ell im Hin­blick auf die Finanz­krise. „Man wird dort ein­spa­ren, wo es die Leute am wenigs­ten wol­len: bei den Gesund­heits­be­ru­fen“, so Dor­ner. Man könne jedoch nicht, um Ban­ken und Kapi­tal zu schüt­zen, das Gesund­heits­we­sen kaputt sparen. 

Des­we­gen lau­tet eine der zen­tra­len For­de­run­gen, wel­che die Ver­tre­ter der Gesund­heits­be­ru­fe­kon­fe­renz erho­ben: Die Gesund­heits­ver­sor­gung muss eine öffent­li­che Auf­gabe blei­ben. Unab­hän­gig von ihrer sozia­len und wirt­schaft­li­chen Situa­tion hät­ten die Pati­en­ten ein Recht auf eine adäquate medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Spe­zi­ell die Lang­zeit­ver­sor­gung und die Behand­lung von chro­ni­schen Erkran­kun­gen seien ange­sichts der all­ge­gen­wär­ti­gen Ein­spa­rungs­ten­den­zen nicht gesichert. 

Des Wei­te­ren bemän­geln die Teil­neh­mer der Gesund­heits­be­ru­fe­kon­fe­renz, dass Auf­ga­ben, die Gesund­heits­be­ru­fen vor­be­hal­ten sind, von nicht aus­rei­chend qua­li­fi­zier­ten Per­so­nen durch­ge­führt wer­den. Auch die Vor­aus­set­zun­gen für die Tätig­keit der gesetz­lich gere­gel­ten Gesund­heits­be­rufe wür­den zuneh­mend legis­tisch gelo­ckert. Eine wei­tere For­de­rung daher: die Qua­li­tät der Aus- und Fort­bil­dung der Gesund­heits­be­rufe zu sichern. Karl­heinz Kux, Kam­mer­amts­di­rek­tor der ÖÄK, betonte, dass die Gesund­heits­be­rufe eine gesetz­li­che Qua­li­täts-Ver­pflich­tung bei der Aus­bil­dung und Aus­übung haben. „Das ist etwas, was andere nicht haben“, unter­strich Kux. 

Die Teil­neh­mer an der Gesund­heits­be­ru­fe­kon­fe­renz einig­ten sich dar­auf, gemein­same Grund­sätze zur Gesund­heits­po­li­tik zu erarbeiten. 

© Öster­rei­chi­sche Ärz­te­zei­tung Nr. 3 /​10.02.2010