121. Vollversammlung der ÖÄK: Erfolgsbilanz mit Hindernissen

15.07.2010 | Politik

In Pörtschach am Wörthersee fand der 121. Ärztekammertag statt. Die zentralen Themen: die Einigung mit der SVA, die Ärzte-GmbH sowie die Aktivitäten im „Jahr der Spitalsärzte“.

„Auch mit politischer Einflussnahme im Hintergrund“ sei es doch noch zu einer Einigung mit der SVA gekommen, berichtete ÖÄK-Präsident Walter Dorner zu Beginn der Sitzung. Doch dies war nur eines der vorherrschenden Themen in den vergangenen Wochen. Als mindestens ebenso große Belastung stellten sich die zahlreichen Verhandlungen im Zusammenhang mit den geplanten Ärzte-GmbHs dar: „Hier erwiesen sich abwechselnd – je nach Interessens- und Machtposition – die Wirtschaftskammer, der Hauptverband, die Länder und auch das Gesundheitsministerium mehr als Gegner denn als Partner“, so Dorner.

Einer der zentralen Streitpunkte dabei: Für die wahlärztlichen Gruppenpraxen ist dasselbe Zulassungsverfahren vorgesehen wie für selbstständige Ambulatorien; dieses Verfahren umfasst eine Bedarfsprüfung durch den Landeshauptmann.

Ein Erfolg konnte hingegen bei der ÖQMed verzeichnet werden: „Im zähen Ringen“ (Walter Dorner) um die Einflussnahme in die ÖQMed konnte hier schließlich Einvernehmen darüber erzielt werden, dass es in Zukunft kein Weisungsrecht des Ministers gebenüber der ÖQMed geben wird. Die gesetzlichen Aufgaben der ÖQMed gehören nun zum übertragenen Wirkungsbereich der ÖÄK; die Durchführung der ärztlichen Selbstevaluierung bleibt weiterhin im eigenen Wirkungsbereich der ÖÄK. Da die Qualitätssicherungs-Verordnung mit Feber 2011 ausläuft, muss in der Herbst-Vollversammlung die neue Qualitätssicherungs-Verordnung beschlossen werden.

Über das Fortschreiten der Aktivitäten rund um die E-Medikation informierte Artur Wechselberger, 1. Vize-Präsident der Österreichischen Ärztekammer. Er betonte neuerlich, dass den Ärzten durch die E-Medikation keinerlei zusätzlicher finanzieller oder zeitlicher Mehraufwand erwachsen dürfe. Welche Punkte aus der Sicht Wechselbergers noch als kritisch anzusehen sind: Fragen des Datenschutzes – dazu zählen etwa die Berechtigungsregelwerke sowie die Freiheit der Teilnahme beziehungsweise der Nicht-Teilnahme des Patienten (siehe dazu auch den Beitrag „Pilotversuche starten im Herbst“ auf Seite 18). Wechselberger berichtete des Weiteren vom 13. Deutschen Ärztetag im Mai in Dresden, bei dem der deutsche Gesundheitsminister Philipp Rösler seine Pläne für ein zukunftssicheres und auf Dauer finanzierbares Gesundheitssystem präsentierte. Er bekannte sich dabei zu folgenden Grundsätzen: vorgegebene Priorisierung vor versteckter Rationierung, Steigerung der Eigenverantwortung der Patienten, Abbau von Bürokratie, Ermöglichung von Solidarität und Attraktivität des Arztberufes. Große Herausforderungen sieht Rösler jedoch auch im drohenden Ärztemangel und der Feminisierung des Arztberufes.

Für die Spitalsärzte konnte deren Bundeskurienobmann Harald Mayer über die erfreulich hohe Beteiligung der Spitalsärzte an der IFES-Studie über die Arbeitssituation der Spitalsärztinnen und Spitalsärzte berichten (siehe dazu ÖÄZ 10/25.05.2010). Die Präsentation der Ergebnisse im Mai stieß auf überwältigendes mediales Echo. Eine weitere, detaillierte Auswertung zur Situation der Turnusärzte kündigte der Kurienobmann für Mitte Juli an. Zum „Jahr der Spitalsärzte“ gab es weiters auch einen Termin im Bundeskanzleramt, an dem unter anderem Minister Stöger und Staatssekretär Ostermayer teilgenommen hatten.

Mayer berichtete auch, dass sich die Kurie in ihrer Sitzung am Tag zuvor u.a. gegen eine Approbation nach dem Studium ausgesprochen hat. Nach derzeit gültigem EU-Recht sei es nicht erforderlich, eine Approbation einzuführen. Deswegen votierten die Vertreter der Spitalsärzte für die Beibehaltung des Status quo: drei oder mehr Jahre Turnus zum Arzt für Allgemeinmedizin.

Neuerungen bei SVA-Vertrag

Dass man den richtigen Zeitpunkt für die Einigung mit der SVA gewählt habe, betonte der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Günther Wawrowsky, in seinen Ausführungen. Er hob dabei besonders die vereinbarten Neuerungen hervor: die vierprozentige Honorarerhöhung mit Ausnahme des Labors, der Radiologie-Unkosten sowie der Sonographie, die künftige monatliche Abrechnung, der Ausbau der Prävention mit der Installierung eines flächendeckenden Call- und Recall-Systems, ein innovatives Entlassungsmanagement, d.h. die verstärkte Einbindung des niedergelassenen Arztes, besondere Berücksichtigung der Psychotherapie und der therapeutischen Aussprache. Nach langen und intensiven Diskussionen wurde in der Kurie ein Hausarztmodell beschlossen – wie dies im Übrigen im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Wawrowsky begründet den Entschluss zu diesem Modell wie folgt: „Die primäre Versorgung im niedergelassenen Bereich soll durch den Hausarzt/Vertrauensarzt erfolgen. Durch die Betonung der Stellung und durch ein Anreizsystem soll verhindert werden, dass die ambulante Versorgungsebene als Einstieg benutzt wird. Und wichtig ist mir dabei auch der Erhalt der freien Arztwahl.“

Des Weiteren wurde in der Vollversammlung die Hygiene-Verordnung beschlossen, die unter der Führung von Otto Pjeta, dem Präsidialreferenten für Qualitätssicherung in der ÖÄK, ausgearbeitet wurde. Details darüber, über das neue Hausarztmodell sowie über die Neuerungen bei der DFP-Richtlinie folgen in den nächsten Ausgaben der ÖÄZ.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 13-14 / 15.07.2010