Diagnosecodierung – Gegen die Wand

26.05.2026 | Aktuelles aus der ÖÄK

Autorin: Sophie Niedenzu

 

 

 

Mehraufwand, organisatorische, inhaltliche und technische Probleme: Die ärztlichen Bedenken während der Pilotierungsphase der ambulanten Leistungs- und Diagnoseerfassung stoßen derzeit im Gesundheitsministerium auf Granit. Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte plant rechtliche Schritte im Hinblick auf die bestehenden Datenschutzbedenken.

Sie wurde verschoben, dann eine Pilotierungsphase eingeführt: die ambulante Leistungs- und Diagnoseerfassung (AMBCO) soll ab 1. Juli verpflichtend umgesetzt sein. „Die Verschiebung des verpflichtenden Starts war zwar ein wichtiger Zwischenschritt, aber angesichts der vielen Probleme, die Ärztinnen und Ärzte uns in der Anwendung kommunizieren, definitiv zu wenig“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer. „Die ses Projekt sollte sofort gestoppt, die Probleme an der Wurzel gepackt und ein Neustart umgesetzt werden“, führt er aus. Bedenken bezüglich der Diagnoseerfassung, wie sie der Bund aktuell vorsieht, gibt es auf mehreren Ebenen: „Sie ist rechtlich bedenklich, sie ist technisch bedenklich und sie ist im Arbeitsalltag der Ärztinnen und Ärzte schlicht nicht praktikabel, denn sie liefert nur unbrauchbare Daten und kostet den Ärztinnen und Ärzten Zeit – Zeit, die sie für ihre Patientinnen und Patienten bräuchten“, sagt der ÖÄK-Präsident. Die Ressource Arzt werde unnötig strapaziert – zulasten der Patientenversorgung. „Bei der ambulanten Diagnosecodierung gibt es nur Verlierer – und am Ende ist es der Patient, der diese unnötige Zeitverschwendung spüren wird“, betont Steinhart. Die Eingabe einer Diagnose dauere pro Patient in etwa 20 bis 30 Sekunden – auf den Tag hochgerechnet gehe bis zu eine Stunde pro Arzt für diese administrative zusätzliche Tätigkeit drauf: diese Rückmeldungen erhielt die Österreichische Ärztekammervon ihren Mitgliedern. „Angesichts der Tatsache, dass wir im niedergelassenen Bereich zu wenig Kassenärzte haben und viele Kassenordinationen am Limit sind, wäre diese Zeit deutlich sinnvoller in der direkten Betreuung der Patientinnen und Patienten investiert“, betont Steinhart.

Diagnosen erfassen – aber richtig

„Wir tauschen uns intensiv mit den Ärztinnen und Ärzten aus, die aktuell freiwillig Diagnosen erfassen, dokumentieren Probleme und geben unsere Bedenken der Gesundheitsministerin weiter – aber man rennt gegen eine Wand“, ergänzt Edgar Wutscher, ÖÄK-Vizepräsident und Obmann der Bundeskurie niedergelassen Ärzte. Auch beim jüngsten Termin mit Gesundheitsministerin Korinna Schumann habe die Österreichische Ärztekammer sämtliche Bedenken geäußert und Lösungsvorschläge eingebracht. Leider ohne Erfolg, berichtet Wutscher: „Die Ministerin sowie die Staatssekretärin wollen sich nicht auf eine inhaltliche Diskussion einlassen und bestehen, trotz unserer dargelegten Bedenken und Rückmeldungen der Ärztinnen und Ärzte, darauf, mit 1. Juli die Verpflichtung umzusetzen.“ So habe sich die Österreichische Ärztekammer wiederholt für die Trennung der Diagnose- von den Abrechnungsdaten eingesetzt: „Nur so können wir annähernd tagesaktuelle Krankheitsdaten bekommen“, hält Wutscher fest. Ist die Datenübermittlung allerdings an den Abrechnungszyklus gekoppelt, gibt es Verzögerungen: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) etwa rechne nur vierteljährlich ab. Damit würden beispielsweise Daten zu einem aufkommenden Infektionsgeschehen erst Monate später verfügbar sein: „Nicht-aktuelle epidemiologischen Daten bieten keinen Mehrwert für die Gesundheitsplanung, diese Daten sind für die Gesundheitspolitik unbrauchbar“. Umso erstaunlicher sei, dass das Ministerium dennoch an der aktuellen Umsetzung festhalte. In der ganzen Diskussion stellt Wutscher eines klar: „Wir Ärztinnen und Ärzte wollen Diagnosen strukturiert erfassen, das ist per se sinnvoll und hoch an der Zeit – aber bitte mit inhaltlichem Mehrwert.“

Die ambulante Diagnoseerfassung koste also Zeit, strapaziere die Ressource Arzt zum Nachteil der Patientinnen und Patienten und liefere keine verwendbaren Daten für die Gesundheitspolitik. Darüber hinaus sei das Codieren per se problematisch: „Es gibt Diagnosen, die lassen sich derzeit gar nicht codieren, denn die Codes existieren nicht“, führt Naghme Kamaleyan-Schmied, stellvertretende Obfrau der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, aus. Da man aber bei jedem Patientenkontakt eine Diagnose codieren müsse, sei man gezwungen, etwas zu codieren, was nicht der Realität entspreche. „Es gibt beispielsweise den Code für Brustkrebs „links“ oder „rechts“ nicht, das kann man nur allgemein mit „Brustkrebs“ codieren – medizinisch ist es aber sinnvoll, zu wissen, auf welche Brust sich eine Diagnose bezieht“, gibt sie ein Beispiel: „Das macht eine Unterscheidung zwischen einer primären Diagnose und einem Rezidiv unmöglich, zumal es keinen „Status-Post (St.p.)“-Code gibt“. Auch gebe es beispielsweise keine genauen Codes für die Nachsorge, um diese korrekt abzubilden, Codes würden zudem auch falsch zugeordnet werden: „Ich bezweifle stark, dass diese inhaltlichen Probleme für die korrekte medizinische Dokumentation bis 1. Juli bereinigt sind“, sagt Kamaleyan-Schmied.

Rechtliche Schritte

Man müsse auf lange Sicht arbeiten und nicht so kurzfristig denken, ergänzt Dietmar Bayer, Obmann-Stellvertreter der Bundeskurie niedergelassene Ärzte. Denn zu den bereits genannten Problemen geselle sich noch ein weiteres dazu, nämlich jenes der Wirtschaftlichkeit und einer ressourcenschonenden Umsetzung angesichts des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS). Dieser sieht eine Patientenkurzakte vor, die einheitliche, patientenzentrierte und klinische relevante Diagnosedaten voraussetze: „AMBCO könnte ein wichtiger Pilot für den Übergang sein, die tatsächliche Umsetzung sollte aber die e-Diagnose nach den europäischen Kriterien sein, um Doppelarbeiten zu vermeiden und Zusatzkosten zu sparen“, sagt Bayer. Ein Konzept zur Umsetzung der e-Diagnose liege in den Fachgremien der Bundeszielsteuerungskommission sowie bei der ELGA GmbH vor.

Zudem bleibe für Ärztinnen und Ärzte mit der derzeitigen Ausführung ein wesentliches Risiko im Hinblick auf die Datensicherheit, denn die vorgesehenen Datenwege verlaufen über mehrere Stellen, bevor die Informationen das Gesundheitsministerium erreichen – und mit jeder Station würden auch mögliche Datenschutzrisiken steigen. Die Bundeskurie habe daher eine Datenschutzfolgeabschätzung in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass die Bedenken der Ärztinnen und Ärzte geteilt würden: „Wir werden nun alle rechtlichen Mittel ergreifen, um die Diagnosecodierung anzufechten“, kündigt Wutscher an.


Infobox

Bedenken zu AMBCO
• hoher administrativer Aufwand
• weniger Zeit für Patientinnen und Patienten
• keine annähernd tagesaktuellen Daten für die Gesundheitspolitik
• Datenschutz

Lösungsvorschlag der Österreichischen Ärztekammer:
ELGA-Anwendung „e-Diagnose“:
• Trennung von Diagnose- und Abrechnungsdaten
• Keine statistischen, sondern patientenzentrierte Daten
• Einbettung in Patientenkurzakte, die für den EHDS 2029 umgesetzt werden muss

Vorteile:
• Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten
• Daten mit Mehrwert für die Gesundheitspolitik
• Kostenersparnis, weil die e-Diagnose EHDS-konform wäre
• Österreich als Role Modell für Europa: Gesamtumsetzung Patient Summary, e-Diagnose, e-Befund, Medikationsplan vor 2030 in einem Guss


© Österreichische Ärztezeitung Nr. 10 / 25.5.2026