Evidence Based Medicine: Entmündigt durch EBM?

25.02.2012 | Politik


Mit ihren Bedenken hinsichtlich der Anwendung von Evidence Based Medicine zur Priorisierung von Gesundheitsleistungen haben sich namhafte Experten befasst und dazu ein Positionspapier verfasst. Sie warnen davor, im Gesundheitsbereich nur solche Leistungen anzubieten, deren Evidenz wissenschaftliche nachgewiesen ist.

Von Agnes M. Mühlgassner

Evidence Based Medicine wird immer stärker als Basis für die Behandlung von Krankheiten herangezogen. Wobei: Nicht alles, was wirkt, ist auch Evidence based nachgewiesen. Die Entwicklung von Kriterien in der medizinischen Versorgung zur Erstellung von Leistungskatalogen heiße für ihn, dass „gewisse Leistungen von der Sozialversicherung angeboten werden, gewisse nicht“, erklärte der Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der ÖÄK, Günther Wawrowsky, vor Kurzem bei einem Hintergrundgespräch. Als Beispiel nannte er die vor fünf Jahren neu konzipierte Vorsorgeuntersuchung. Auf Bestreben des Hauptverbandes wurden nur Evidenz-basierte Leistungen aufgenommen. Wawrowsky dazu: „Das Problem insgesamt ist aber, dass nur wenige Leistungen Evidenz-basiert sind.“ Für ihn stelle sich – besonders angesichts der heftig diskutierten Einsparmaßnahmen im Gesundheitswesen – die grundsätzliche Frage, „ob wir die medizinische Versorgung auf dem von uns geforderten Niveau sichern können“. Und er äußerte seine Bedenken, dass die Einsparungen keinerlei Einbußen in der Qualität und in der Versorgung erwarten lassen. „Ich mache mir Sorgen um die Versorgung der Patienten, die künftig mehr privat zahlen müssen“, so der Kurienobmann.

Niemand wolle die Qualitätssicherung in der medizinischen Behandlung außer Streit stellen, erklärte Univ. Prof. Günter Virt, em. Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Medizinischen Universität Wien. „Wir sind jedoch in großer Sorge, wenn EBM als Entscheidungskriterium herangezogen wird, dass Behandlungen, die mit EBM gar nicht belegbar sind, nicht verwendet werden. Das wäre auch ein Widerspruch zur Menschenrechtskonvention für Biomedizin“, so Virt. Seiner Ansicht nach wäre die Reduktion von Behandlungen auf EBM-Niveau Menschenrechts-widrig. „Der kranken Person soll die Medizin dienen. Wenn EBM zum Ausschluss von medizinischen Behandlungen dient, dann bedeutet das einen Systemwechsel in der medizinischen Versorgung in Österreich“, betonte der Experte.

Ähnliches befürchtet auch Univ. Prof. Hans Schelkshorn vom Institut für christliche Philosophie der Universität Wien: „Wenn diese Strategie kommt, wird das Gesundheitssystem neu organisiert.“ Er sieht in dieser Vorgangsweise eine „gefährliche Entmündigung der Ärzte“. Schelkshorn weiter: „Ärzte drohen so zu Vollzugsorganen von Behandlungsdirektiven degradiert zu werden. Gefährlich ist es, wenn es eine Strafandrohung mit 10.000 Euro gibt, so wie dies vorgesehen ist. Das stellt die Ärzte in ihrem Selbstverständnis in Fragen.“

Für Friedrich Hartl, Referent für Qualitätssicherung niedergelassen Ärzte der Ärztekammer für Wien, steht außer Zweifel: „EBM-generierte Leitlinien eignen sich gut zur Vermittlung und zur Erschließung von Wissen, allerdings nicht als ausschließliche oder priorisierende Vorgabe zur Anwendung am konkreten Patienten.“

Bedenklicher Schritt

Einen bedenklichen Schritt in der Anwendung von EBM in der täglichen Praxis ortet Hartl in der Bundesqualitätsleitlinie präoperative Diagnostik. Im Zuge dieses Reviews wurden Datenbanken nach Studien durchforstet und nachgesehen, auf welchem Evidenzlevel welche Ergebnisse vorliegen und anhand dieser die Leitlinien erstellt. Von den mehr als 25.000 Treffern, die bei der Datenbanksuche gefunden wurden, wurden letztlich lediglich 141 Studien in die Übersichtsarbeit aufgenommen. Besonders an dieser Vorgangsweise übt Hartl Kritik: „Dadurch werden weite Teile der Entscheidungs-relevanten Wirklichkeit ausgeblendet.“ Und unter Berufung auf „zu geringe Evidenz“ werden in dieser Leitlinie empfohlen, vor Routineeingriffen geringer Risikoklasse kein EKG, kein Lungenröntgen, kein Labor mehr zu machen, wenn der Patient in der Anamnese nicht auffällig ist.

Übrigens: Die Leitlinie präoperative Diagnostik ist mittlerweile in den Spitälern in Vorarlberg verpflichtend.

Tipp:

Das Positionspapier „Die Anwendung von Evidence Based Medicine (EBM) zur Priorisierung von Gesundheitsleistungen als ethisches Problem“ steht unter www.aerztezeitung.at/Service für Ärzte zum Download zur Verfügung.

© Österreichische Ärztezeitung Nr. 4 / 25.02.2012